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Neue Veröffentlichungen des Verfassungsgerichtshofs aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes

240 Einträge · Letztes Datenupdate: 03.04.2025 08:01:32

Verfassungsgerichtshof: E926/2023  vom 11.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 02.04.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

VfGH / Anlassfall Flächenwidmungsplan Raumordnung
B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall Tir RaumOG 2022 Flächenwidmungsplanänderung "Nr. 6" der Gemeinde Wängle vom 08.04.2019 VfGG §7 Abs2
L8000 Raumordnung
Verfassungsgerichtshof: E404/2024  vom 04.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 02.04.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungen in ihren Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Oberösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

VfGH / Anlassfall Flächenwidmungsplan Bebauungsplan
B-VG Art144 / Anlassfall Flächenwidmungsplan des Gemeinderats der Gemeinde St. Marien vom 22.03.1985 Flächenwidmungsplan des Gemeinderats der Gemeinde St. Marien vom 20.06.1985 Bebauungsplan "Passenbrunner II" des Gemeinderats der Gemeinde St. Marien vom 05.09.1986 VfGG §7 Abs1
L90 Raumordnung
Verfassungsgerichtshof: E942/2024  vom 27.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 02.04.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.1. Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist nach Art6 Abs1 EMRK verletzt worden.

2. Insoweit wird der Antrag, das angefochtene Erkenntnis aufzuheben, abgewiesen.

II.1. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

2. Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

III.Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V87/2024 (V87/2024-11)  vom 27.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 02.04.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Die Änderung des Flächenwidmungsplanes "Nr 6" der Gemeinde Wängle, beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde Wängle am 8. April 2019, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 10. August 2021, elektronisch kundgemacht am 14. August 2021, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Flächenwidmungsplan Raumordnung Raumplanung örtliche Widmung Grundlagenforschung Planungsakte Verfahren Nachbarrechte Baurecht
B-VG Art139 Abs1 Z2 EMRK 1. ZP Art1 StGG Art5 Tir RaumOG 2022 §27, §29, §31, §35, §36, §37, §41, §43, §47 Tir RaumOG 2016 §27, §63, §67 Flächenwidmungsplanänderung "Nr. 6" der Gemeinde Wängle vom 08.04.2019 Örtliches Raumordnungskonzept der Gemeinde Wängle vom 04.08.2020 §3 VfGG §7 Abs1
L8000 Raumordnung
Verfassungsgerichtshof: V92/2024 ua (V92-93/2024-8)  vom 27.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 02.04.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.1. Der Flächenwidmungsplan Nr 3, südlicher Teil, beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde St. Marien am 22. März 1985 und 20. Juni 1986, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 3. Juli 1986, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 10. bis zum 25. Juli 1986, war, soweit er sich auf das Grundstück Nr 154, KG Weichstetten, bezog, gesetzwidrig.

2. Der Bebauungsplan Nr 22 "Passenbrunner II", Änderung Nr 1, beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde St. Marien am 5. September 1986, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 23. September bis zum 8. Oktober 1986, war, soweit er sich auf die Grundstücke Nr 154/7 und Nr 154/8, KG Weichstetten, bezieht, bis zum Inkrafttreten des Flächenwidmungsplanes Nr 4, Blatt Südost, beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde St. Marien am 26. April 2001, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 29. Jänner 2002, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 7. bis zum 18. Februar 2002, gesetzwidrig.

II.Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt für Oberösterreich verpflichtet.

Raumordnung Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Widmung Determinierungsgebot Rechtsstaatsprinzip Verordnungserlassung Konvalidierung
B-VG Art139 Abs1 Z2 Oö RaumOG 1972 §15, §19, §21, §23 Oö RaumOG 1994 §18, §20, §21, §30, §31, §32, §36, §39 Oö BauO 1994 §49 Flächenwidmungsplan des Gemeinderats der Gemeinde St. Marien vom 26.04.2001 Flächenwidmungsplan des Gemeinderats der Gemeinde St. Marien vom 22.03.1985 Flächenwidmungsplan des Gemeinderats der Gemeinde St. Marien vom 20.06.1985 Bebauungsplan "Passenbrunner II" des Gemeinderats der Gemeinde St. Marien vom 05.09.1986 PlanzeichenV für Flächenwidmungspläne 1994 der Oberösterreichischen Landesregierung vom 24.06.1974 §1, §2, §3, §5, Anlage1 VfGG §7 Abs1
L90 Raumordnung
Verfassungsgerichtshof: V339/2023  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 02.04.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Die Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Vöcklabruck vom 10. Juli 1986, ZII-1/640-0-1986-Sm/Ha, kundgemacht durch Anbringung von Straßenverkehrszeichen, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V34/2023  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 02.04.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Obsteig im Bereich des Grundstückes Nr 5547, KG Obsteig, Planungsnummer 213-2019-00005, beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde Obsteig am 24. Juni 2021, elektronisch kundgemacht am 21. August 2021, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V344/2023  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 02.04.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Die Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Feldkirch vom 29. Oktober 1997, Z220-9703974-Wa-Jn, kundgemacht durch Aufstellung von Straßenverkehrszeichen, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Vorarlberger Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V74/2024 ua  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 02.04.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Die Anträge werden zurückgewiesen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E2600/2024  vom 11.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 01.04.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E2269/2023  vom 04.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 01.04.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

VfGH / Anlassfall Wohnsitz Freizeit- Eigentumsbeschränkung Grundverkehrsrecht
StGG Art2 EMRK 1. ZP Art1 Oö GVG 1994 §7 VfGG §7 Abs1
L91 Grundverkehr
Verfassungsgerichtshof: V346/2023 ua, G2477/2023 ua  vom 26.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 01.04.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Die Gesetzesprüfungsanträge werden abgewiesen.

II.1. Die zu V4/2024 und V14/2024 protokollierten Anträge auf Aufhebung der §§2, 3, 4 und 6 EpiG-Berechnungsverordnung, BGBI. II Nr 329/2020, idF BGBI. II Nr 151/2022 werden abgewiesen.

2. Im Übrigen werden die Verordnungsprüfungsanträge zurückgewiesen.

COVID (Corona) VfGH / Gerichtsantrag Rechtsstaatsprinzip Determinierungsgebot Auslegung Legalitätsprinzip Verwaltungsökonomie Auslegung systematische Einkunftsarten Arbeit nichtselbständige Einkunftsarten Arbeit selbständige Ermittlungsverfahren Rechtspolitik
B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art11 Abs2 B-VG Art18 Abs2 B-VG Art136 Abs2 B-VG Art139 Abs1 Z1 B-VG Art140 Abs1 Z1 lita StGG Art2 EpidemieG 1950 §32 Abs4, §32 Abs6 EpiG-BerechnungsV BGBl II 329/2020 idF BGBl II 151/2022 UGB §189, §198, §231 EStG §4 VfGG §7 Abs1, §57 Abs1, §62 Abs1
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Verfassungsgerichtshof: G6/2025  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 01.04.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V90/2024  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 01.04.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Die Wort- und Zeichenfolge "KG Wurmbrand 6. FAHRVERBOT FÜR FAHRZEUGE MIT ÜBER 2 t GESAMTGEWICHT (§52 lita Z9c StVO) im Zuge der Brücke über den 'Zwettl' Fluß nächst dem Grundstück .37/1, KG Wurmbrand" der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 30. März 2010, ZZTS1-V-0676/006, kundgemacht durch Anbringung von Straßenverkehrszeichen, war gesetzwidrig.

II.Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G164/2024  vom 04.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

§7 des Landesgesetzes über den Verkehr mit Grundstücken (Oö Grundverkehrsgesetz 1994 - Oö GVG 1994), LGBl Nr 88/1994, idF LGBl Nr 85/2002 wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.

Grundverkehrsrecht Wohnsitz Freizeit- Eigentumsbeschränkung Bodenschutz Raumordnung Wohnungseigentum Liegenschaftserwerbsfreiheit Raumplanung örtliche
B-VG Art140 Abs1 Z1 litb StGG Art5 EMRK 1. ZP Art1 Oö GVG 1994 §1, §2, §4, §6, §7 VfGG §7 Abs1
L91 Grundverkehr
Verfassungsgerichtshof: V78/2024 ua  vom 04.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Parteiantrag COVID (Corona) Förderungen Umsatzsteuer VfGH / Prüfungsumfang
B-VG Art139 Abs1 Z4 Lockdown-UmsatzersatzV des Bundesministers für Finanzen gemäß §3b Abs3 ABBAG-G BGBl II 503/2020 Anhang I Punkt 4.5.2. 3. Lockdown-UmsatzersatzV des Bundesministers für Finanzen gemäß §3b Abs3 ABBAG-G BGBl II 567/2020 Anhang I Punkt 4.5.2. VfGG §7 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G20/2025  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G221/2024  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G27/2025  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G7/2025  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G8/2025  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V115/2024 ua  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Die Wortfolge "über den Antragsteller oder dessen geschäftsführende Organe in Ausübung ihrer Organfunktion darf in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder entsprechende Verbandsgeldbuße aufgrund von Vorsatz verhängt worden sein; ein FKZ800.000 darf jedoch dennoch gewährt werden, sofern es sich um eine Finanzordnungswidrigkeit oder eine den Betrag von EUR 10.000 nicht übersteigende Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße handelt;" in Punkt 3.1.6 des Anhanges zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß §3b Abs3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis EUR 800.000 durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO über die Gewährung eines FKZ800.000), BGBl II Nr 497/2020, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Wortfolge "über den Antragsteller oder dessen geschäftsführende Organe in Ausübung ihrer Organfunktion darf in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder entsprechende Verbandsgeldbuße aufgrund von Vorsatz verhängt worden sein; ein Ausfallsbonus III darf jedoch dennoch gewährt werden, sofern es sich um eine Finanzordnungswidrigkeit oder eine den Betrag von EUR 10.000 nicht übersteigende Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße handelt;" in Punkt 3.1.7 des Anhanges 1 zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß §3b Abs3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über eine weitere Verlängerung des Ausfallsbonus für Unternehmen mit hohem Umsatzausfall (VO Ausfallsbonus III), BGBl II Nr 518/2021, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V24/2024  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 28.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E2770/2024  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 28.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskos-ten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E2296/2024  vom 11.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E2304/2024  vom 11.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E2680/2024  vom 11.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E2412/2024  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Oberösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E3443/2024  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E3995/2024  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht gemäß Art4 Abs1 7. ZPEMRK, wegen derselben Sache nicht zweimal verfolgt zu werden, verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Niederösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V40/2024 ua  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Die Anträge werden zurückgewiesen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E3608/2023  vom 11.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

VfGH / Anlassfall Veranstaltungswesen Religionsfreiheit Kunst und Kultur
B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall Krnt VeranstaltungsG 2010 §8 Abs3, §30 VfGG §7 Abs1
L28 Veranstaltungswesen und Jugendschutz
Verfassungsgerichtshof: V67/2024  vom 11.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 26.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Die Wortfolge "den Bezug der Familienbeihilfe gemäß Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl Nr 376/1967 nachweist und" in §32 Abs2 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich in der Fassung vom 1. Juli 2019, kundgemacht auf www.arztnoe.at am 5. Juni 2019, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich verpflichtet.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V196/2023  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 26.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Der Bebauungsplan bestehend aus dem allgemeinen Bebauungsplan für das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Sonderflächenwidmungen der Tulfeiner-Alm und des Glungezers, beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde Tulfes am 23. Februar 2000, kundgemacht durch öffentlichen Anschlag vom 11. Dezember 2000 bis zum 27. Dezember 2000, und aus dem ergänzenden Bebauungsplan für das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Sonderflächenwidmungen der Tulfeiner-Alm und des Glungezers, beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde Tulfes am 18. April 2001, kundgemacht durch öffentlichen Anschlag vom 23. April 2001 bis zum 22. Mai 2001, in der Fassung der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes betreffend das Grundstück Nr 846/1, KG Tulfes, Z031-3-6/90-2022, beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde Tulfes am 17. Februar 2022, kundgemacht durch öffentlichen Anschlag vom 2. März 2022 bis zum 17. März 2022, wird, soweit er sich auf das Grundstück Nr 846/1, KG Tulfes, bezieht, als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Tirol verpflichtet.

III.Der Hauptantrag wird zurückgewiesen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V52/2024  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 26.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.§1 lita der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 11. Jänner 2006, ZVerkR-3000/2006-141, kundgemacht durch Anbringung von Straßenverkehrszeichen, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V88/2024 ua  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 26.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V114/2024  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 26.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E4624/2024 (E4624/2024-11)  vom 11.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 25.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Beim Verfassungsgerichtshof ist eine erhebliche Anzahl von Verfahren über Beschwerden im Sinne des §86a Abs1 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 anhängig, in denen gleichartige Rechtsfragen zu lösen sind. Es geht um die Frage, ob gegen die Beitragspflicht nach dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024, BGBl I Nr 112/2023, und dem §31 ORF-Gesetz, BGBl Nr 379/1984, idF BGBl I Nr 112/2023, verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.

II.Zur Beantwortung der in Spruchpunkt I. genannten Rechtsfragen hat der Verfassungsgerichtshof die Regelungen des ORF-Beitrags-Gesetzes 2024, BGBl I Nr 112/2023, sowie §31 ORF-Gesetz, BGBl Nr 379/1984, idF BGBl I Nr 112/2023, anzuwenden.

III.Der Verfassungsgerichtshof wird die Rechtsfragen in dem zu E4624/2024 protokollierten Beschwerdeverfahren behandeln.

IV.Der Bundeskanzler ist gemäß §86a Abs2 VfGG zur unverzüglichen Kundmachung des Spruches dieses Beschlusses im BGBl II verpflichtet. Auf die mit der Kundmachung eintretenden in §86a Abs3 VfGG genannten Rechtsfolgen wird verwiesen.

VfGH / Massenverfahren Beschwerdeverfahren (Rundfunk) Rundfunkgebühren Rundfunk Kundmachung
B-VG Art144 ORF-Beitrags-G 2024 ORF-G §31 VfGG §7 Abs1, §86a
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V94/2024 ua  vom 11.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 25.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.1. Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Hitzendorf vom 6. Oktober 2022 über die Neuanlage und Einreihung des Forstbauerweges II, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 19. Oktober bis 3. November 2022, (samt Anlage) und

2. die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Hitzendorf vom 6. Oktober 2022 über die Aufteilung der Kosten zur Errichtung des öffentlichen Interessentenweges Forstbauerweg II, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 25. Oktober bis 9. November 2022

werden als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Aufhebungen treten mit Ablauf des 15. September 2025 in Kraft.

III.Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt für die Steiermark verpflichtet.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E4323/2024  vom 03.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 25.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

Apotheken Konzessionserteilung VfGH / Ablehnung Pensionsalter
B-VG Art144 Abs2 ApothekenG §3 Abs6 Z2 VfGG §7 Abs1
82/04 Apotheken Arzneimittel
Verfassungsgerichtshof: E4353/2024  vom 03.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 25.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

II. Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

Apotheken Konzessionserteilung VfGH / Ablehnung Pensionsalter
B-VG Art144 Abs2 ApothekenG §3 Abs6 Z2 VfGG §7 Abs1
82/04 Apotheken Arzneimittel
Verfassungsgerichtshof: E4685/2024  vom 03.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 25.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

II. Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

Apotheken Konzessionserteilung VfGH / Ablehnung Pensionsalter
B-VG Art144 Abs2 ApothekenG §3 Abs6 Z2 VfGG §7 Abs1
82/04 Apotheken Arzneimittel
Verfassungsgerichtshof: G168/2024  vom 27.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 25.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird abgewiesen.

Mietenrecht Immobilienmakler Rechtspolitik Eigentumsbeschränkung Vermietung und Verpachtung Verhältnismäßigkeit VfGH / Individualantrag
B-VG Art7 Abs1 / Gesetz BVG Art140 Abs1 Z1 litc StGG Art2 StGG Art5 EMRK 1. ZP Art1 MaklerG §1, §5, §6, §7, §8, §16, §17, §17a, §18 MietrechtsG §27 VfGG §7 Abs1
20/06 Konsumentenschutz
Verfassungsgerichtshof: E2690/2024  vom 11.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 24.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E3207/2024  vom 11.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 24.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G197/2024  vom 11.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 24.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.§5 Abs2 des Wiener Mindestsicherungsgesetzes – WMG, LGBl für Wien Nr 38/2010, idF LGBl für Wien Nr 39/2021 wird als verfassungswidrig aufgehoben.

II.Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2026 in Kraft.

III.Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

IV.Der Landeshauptmann von Wien ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G63/2024  vom 11.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 24.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.§5 Abs4 Z6 des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (NÖ SAG), LGBl für Niederösterreich Nr 70/2019, idF LGBl für Niederösterreich Nr 69/2022 wird als verfassungswidrig aufgehoben.

II.Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2026 in Kraft.

III.Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

IV.Die Landeshauptfrau von Niederösterreich ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt für Niederösterreich verpflichtet.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G131/2024 ua  vom 04.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 24.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.Der Antrag zu G130/2024 wird abgewiesen, soweit er sich gegen die Wort- und Zeichenfolgen "Pauschalgebühren für das Rechtsmittelverfahren zweiter Instanz bei einem Berufungsinteresse" sowie "über 350 000 Euro" und "1,8% vom jeweiligen Revisionsinteresse zuzüglich 6 071 Euro" und Anmerkung 1 in Tarifpost 2 des Bundesgesetzes vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren (Gerichtsgebührengesetz - GGG), BGBl 501, idF BGBl I 37/2024 richtet.

II.Der Antrag zu G131/2024 wird abgewiesen, soweit er sich gegen die Wort- und Zeichenfolgen "Pauschalgebühren a) für das Rechtsmittelverfahren dritter Instanz bei einem Revisionsinteresse" sowie "über 350 000 Euro" und "2,4% vom jeweiligen Berufungsinteresse zuzüglich 8 096 Euro" und Anmerkung 1 in Tarifpost 3 des Bundesgesetzes vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren (Gerichtsgebührengesetz - GGG), BGBl 501, idF BGBl I 37/2024 richtet.

III.Im Übrigen werden die Anträge jeweils zurückgewiesen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E3571/2024  vom 27.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 24.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V101/2024  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 24.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Die Wortfolge "über den Antragsteller oder dessen geschäftsführende Organe in Ausübung ihrer Organfunktion darf in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder entsprechende Verbandsgeldbuße aufgrund von Vorsatz verhängt worden sein; ein Ausfallsbonus darf jedoch dennoch gewährt werden, sofern es sich um eine Finanzordnungswidrigkeit oder eine den Betrag von EUR 10.000 nicht übersteigende Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße handelt" in Punkt 3.1.7 des Anhanges 1 zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß §3b Abs3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über eine weitere Verlängerung des Ausfallsbonus für Unternehmen mit hohem Umsatzausfall, BGBl II Nr 518/2021, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V107/2024  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 24.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Die Wortfolge "über den Antragsteller oder dessen geschäftsführende Organe in Ausübung ihrer Organfunktion darf in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder entsprechende Verbandsgeldbuße aufgrund von Vorsatz verhängt worden sein; ein FKZ800.000 darf jedoch dennoch gewährt werden, sofern es sich um eine Finanzordnungswidrigkeit oder eine den Betrag von EUR 10.000 nicht übersteigende Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße handelt;" in Punkt 3.1.6 des Anhanges zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß §3b Abs3 des ABBAG-Gesetz betreffend Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis EUR 800.000 durch die COVID 19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO über die Gewährung eines FKZ800.000), BGBl II Nr 497/2020, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V76/2024  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 20.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

Lärmimmissionsschutz Wirkungsbereich eigener Gemeinderecht VfGH / Ablehnung
B-VG Art15 Abs2, Art139 Abs1 Z3, Art139 Abs1b Krnt LandessicherheitsG §2 LärmschutzV des Gemeinderates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee von 23.06.2015 §5 VfGG §7 Abs2
L27 Bundespolizei und Bundesgendarmerie
Verfassungsgerichtshof: V103/2024 ua  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 20.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Die Wortfolge "über den Antragsteller oder dessen geschäftsführende Organe in Ausübung ihrer Organfunktion darf in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder entsprechende Verbandsgeldbuße aufgrund von Vorsatz verhängt worden sein; ein FKZ800.000 darf jedoch dennoch gewährt werden, sofern es sich um eine Finanzordnungswidrigkeit oder eine den Betrag von EUR 10.000 nicht übersteigende Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße handelt;" in Punkt 3.1.6 des Anhanges zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß §3b Abs3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis EUR 800.000 durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO über die Gewährung eines FKZ800.000), BGBl II Nr 497/2020, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Wortfolge "über den Antragsteller oder dessen geschäftsführende Organe in Ausübung ihrer Organfunktion darf in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder entsprechende Verbandsgeldbuße aufgrund von Vorsatz verhängt worden sein; ein Ausfallsbonus III darf jedoch dennoch gewährt werden, sofern es sich um eine Finanzordnungswidrigkeit oder eine den Betrag von EUR 10.000 nicht übersteigende Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße handelt;" in Punkt 3.1.7 des Anhanges 1 zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß §3b Abs3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über eine weitere Verlängerung des Ausfallsbonus für Unternehmen mit hohem Umsatzausfall (VO Ausfallsbonus III), BGBl II Nr 518/2021, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

III.Die Wortfolge "über den Antragsteller oder dessen geschäftsführende Organe in Ausübung ihrer Organfunktion darf in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder entsprechende Verbandsgeldbuße aufgrund von Vorsatz verhängt worden sein; ein Verlustersatz darf jedoch dennoch gewährt werden, sofern es sich um eine Finanzordnungswidrigkeit oder eine den Betrag von EUR 10.000 nicht übersteigende Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße handelt;" in Punkt 3.1.6 des Anhanges zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß §3b Abs3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Verlängerung der Gewährung eines Verlustersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO Verlustersatz II), BGBl II Nr 343/2021, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

IV.Die Wortfolge "Auf die Gewährung eines Verlustersatzes besteht kein Rechtsanspruch." in Punkt 7.6 des Anhanges zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß §3b Abs3 des ABBAG-Gesetz betreffend Richtlinien über die Verlängerung der Gewährung eines Verlustersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO Verlustersatz II), BGBl II Nr 343/2021, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

V.Der Bundesminister für Finanzen ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G160/2024  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 19.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V120/2024  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 19.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V82/2024  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 19.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Der Flächenwidmungsteil Nr 5, Änderung Nr 5.03, beschlossen vom Gemeinderat der Marktgemeinde Thalheim bei Wels am 27. Juni 2013, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 10. Juli 2013 und kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 25. Juli 2013 bis zum 9. August 2013, wird, soweit er sich auf das Grundstück Nr 96/5, KG Ottsdorf, bezieht, aufgehoben.

II.Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Oberösterreich verpflichtet.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G290/2022, V 238/2022 (G290/2022-21, V238/2022-21)  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 19.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.Der Gesetzesprüfungsantrag wird zurückgewiesen.

II.1. Punkt 146. der Satzung der Oö Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge idF des Beschlusses des Verwaltungsrates der Oö Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge vom 5. November 1996, kundgemacht auf der Homepage der Oö Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge (https://www.lkuf.at/ueber-uns/satzungen)

, wird zur Gänze als gesetzwidrig aufgehoben.

2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 15. März 2025 in Kraft.

3. Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Oberösterreich verpflichtet.

III.Im Übrigen wird der Verordnungsprüfungsantrag abgewiesen.

Dienstrecht Landeslehrer Lehrer Unfallversicherung Krankenversicherung Rechtspolitik Vergleich Versehrtenrente VfGH / Gerichtsantrag VfGH / Präjudizialität Auslegung systematische Satzung VfGH / Prüfungsumfang Determinierungsgebot Legalitätsprinzip Günstigkeitsprinzip
B-VG Art7 Abs1 / Verordnung B-VG Art18 Abs2 B-VG Art120b B-VG Art139 Abs1 Z1 B-VG Art140 Abs1 Z1 lita StGG Art2 Oö Lehrer-Kranken- und UnfallfürsorgeG §13 Abs6 Satzung der Oö Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge idF des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 05.11.1996 Punkt 145., Punkt 146. LDG 1984 §110 B-KUVG §92, §101 VfGG §7 Abs1, §62 Abs1
L2600 Lehrer/innen
Verfassungsgerichtshof: G146/2024 ua  vom 28.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 17.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: WI6/2024  vom 26.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 17.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Wahlanfechtung

Der Anfechtung wird nicht stattgegeben.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V343/2023  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 17.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Die Verordnung des Magistrates der Stadt Wiener Neustadt vom 29. Juni 2015, Z4/VA-592-15, kundgemacht durch die Aufstellung von Straßenverkehrszeichen und die Anbringung von Bodenmarkierungen, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Straßenverkehrszeichen Verordnung Kundmachung Halte(Park-)verbot Verkehrsbeschränkungen VfGH / Gerichtsantrag
B-VG Art139 Abs1 Z1 StVO 1960 §43, §44, §52, §54 Halte- und Parkverbot Zone "ausgenommen markierte Stellplätze" ÖBB-P&R Anlage des Magistrates der Stadt Wiener Neustadt vom 29.06.2015 VfGG §7 Abs2
90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Verfassungsgerichtshof: V96/2024  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 17.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Seewalchen am Attersee, Bebauungsplan Nr 61 "Promenade", beschlossen am 18. Oktober 2018, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 23. Mai 2019, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 4. Juni 2019 bis zum 19. Juni 2019, wird als gesetzwidrig aufgehoben, soweit sie die Grundstücke Nr 2036/4 und .228, KG Seewalchen, betrifft.

Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Oberösterreich verpflichtet.

II.Im Übrigen werden der Hauptantrag und der erste Eventualantrag zurückgewiesen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E4601/2024  vom 03.03.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 14.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

VfGH / Ablehnung Ausschreibung Gesundheitswesen Vergabewesen
B-VG Art144 Abs2 Wr VergaberechtsschutzG 2020 §8 BundesvergabeG 2018 §18 Abs1, §20 Abs4 Wr GesundheitsfondsG 2017 §1, §2, §3, §6 VfGG §7 Abs1
97 Öffentliches Auftragswesen
Verfassungsgerichtshof: E4746/2024  vom 27.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 14.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.

II.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

VfGH / Ablehnung Asylrecht Drittstaatsicherheit VfGH / Verfahrenshilfe
B-VG Art144 Abs2 AsylG 2005 §5 Abs1 FremdenpolizeiG 2005 §61 VfGG §7 Abs1
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E2952/2023  vom 26.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 14.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

VfGH / Ablehnung Fremdenrecht Passwesen
B-VG Art144 Abs2 FremdenpolizeiG 2005 §88 Abs1 VfGG §7 Abs1
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: G153/2024 ua  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 14.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Anträge werden abgewiesen.

Arbeitsrecht Strafen Verfolgungsverjährung Rechtspolitik Arbeitsvertrag Verjährung VfGH / Prüfungsumfang VfGH / Feststellung Wirkung VfGH / Gerichtsantrag
B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art11 Abs2, Art140 Abs1 Z1 lita StGG Art2 Lohn- und Sozialdumping-BekämpfungsG §29 Abs4 Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsG §7i VStG §31 VfGG §7 Abs2, §15, §62 Abs1
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Verfassungsgerichtshof: E1192/2023  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 14.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

VfGH / Ablehnung Recht auf Freizügigkeit
B-VG Art144 Abs2 GrenzkontrollG §11, §16 Verordnung des BMI vom 03.11.2021 über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Republik Slowenien und Ungarn VfGG §7 Abs1
41/07 Grenzüberwachung
Verfassungsgerichtshof: E692/2024  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 14.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

II.Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

VfGH / Ablehnung Halte(Park-)verbot Ausnahmebewilligung
B-VG Art144 Abs2 StVO 1960 §43, §76a, §94f Halte- und ParkverbotsV des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Bregenz vom 01.07.2022 und vom 28.06.2023 VfGG §7 Abs2
90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Verfassungsgerichtshof: E317/2024  vom 02.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 14.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

Dienstrecht Landesverwaltungsgericht Richter Determinierungsgebot Auslegung Entscheidungsbegründung VfGH / Ablehnung
B-VG Art18 B-VG Art144 Abs2 Wr Verwaltungsgericht-DienstrechtsG §10 VfGG §7 Abs1
L20 Dienstrecht (D)
Verfassungsgerichtshof: E1512/2024  vom 24.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 14.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

Rundfunk VfGH / Ablehnung Aufsichtsrecht Oberste Organe der Vollziehung
B-VG Art20 Abs2 Z2, Art144 Abs2 BVG-Rundfunk ArtI Abs2 ORF-G §36 VfGG §7 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E1376/2024  vom 20.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 14.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

VfGH / Ablehnung Fremdenrecht Aufenthaltsrecht Ehe und Verwandtschaft Rechtspolitik Lebensgemeinschaft
B-VG Art144 Abs2 FremdenpolizeiG 2005 §120 Abs9 VfGG §7 Abs1
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E1707/2024  vom 17.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 14.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

II.Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

VfGH / Ablehnung Arbeitslosenversicherung Sozialversicherung Pflichtversicherung Rechtspolitik
B-VG Art144 Abs2 AlVG §12 Abs1 Z2 GSVG VfGG §7 Abs2
62 Arbeitsmarktverwaltung
Verfassungsgerichtshof: E2010/2024  vom 17.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 14.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

II.Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

VfGH / Ablehnung Arbeitslosenversicherung Urlaub
B-VG Art144 Abs2 AlVG §16 Abs1 litl VfGG §7 Abs2
62 Arbeitsmarktverwaltung
Verfassungsgerichtshof: E1341/2024  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 13.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Asylrecht Verhandlung mündliche Entscheidungsverkündung Verwaltungsgerichtsverfahren Rechtsschutz Rechtsstaatsprinzip Rückkehrentscheidung
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 AsylG 2005 §3, §8, §10, §57 FremdenpolizeiG 2005 §46, §52, §55 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E1934/2024  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 13.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden unter-einander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Asylrecht Entscheidungsbegründung Ermittlungsverfahren Wehrpflicht
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 AsylG 2005 §3 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E2156/2024  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 13.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Asylrecht Entscheidungsbegründung Ermittlungsverfahren Rechtsstaatsprinzip Privat- und Familienleben
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 AsylG 2005 §3, §8, §10, §57 FremdenpolizeiG 2005 §46, §52, §55 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E2258/2024  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 13.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Asylrecht Verhandlung mündliche Ladung Vertreter Rechtsschutz Rechtsstaatsprinzip
AsylG 2005 §3 BFA-VG §49, §52 BG über die Errichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH §2 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E2710/2024  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 13.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Asylrecht Ermittlungsverfahren Entscheidungsbegründung Wehrpflicht
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 AsylG 2005 §3 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E3214/2024  vom 25.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 13.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.1. Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit die Beschwerde gegen die Erlassung einer Rückkehrentscheidung und gegen die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung nach Armenien abgewiesen und eine 90-tägige Frist für die freiwillige Ausreise festgesetzt wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

Die Beschwerde wird insoweit dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.856,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Asylrecht Privat- und Familienleben Entscheidungsbegründung Rückkehrentscheidung
EMRK Art8 AsylG 2005 §10, §57 FremdenpolizeiG 2005 §46, §52, §55 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E3348/2024  vom 25.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 13.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Asylrecht Ermittlungsverfahren Entscheidungsbegründung Rückkehrentscheidung
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 AsylG 2005 §3, §8, §10, §57 FremdenpolizeiG 2005 §46, §52, §55 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E2472/2024  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 13.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Asylrecht Verhandlung mündliche Ladung Vertreter Rechtsschutz Rechtsstaatsprinzip
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 AsylG 2005 §3 BFA-VG §49, §52 BG über die Errichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH §2 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E2483/2024  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 13.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Asylrecht Verhandlung mündliche Ladung Vertreter Rechtsschutz Rechtsstaatsprinzip
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 AsylG 2005 §3 BFA-VG §49, §52 BG über die Errichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH §2 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: A45/2024  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 12.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Vermögensanspruch gegen eine Gebietskörperschaft

Die Eingabe wird zurückgewiesen.

VfGH / Legitimation Erwachsenenvertretung
B-VG Art137, Art139 VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V118/2024  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 12.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Verordnungsbegriff Privatwirtschaftsverwaltung Wirtschaftsförderung COVID (Corona) Förderungen VfGH / Prüfungsgegenstand VfGH / Parteiantrag
B-VG Art17, Art139 Abs1 Z4 InvestitionsprämienG §1, §2, §3 Förderungsrichtlinie "COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen" Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln BGBl II 208/2014 §1, §2, §5, §6 VfGG §7 Abs2, §62 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V124/2024  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 12.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Die Eingabe wird zurückgewiesen.

VfGH / Legitimation Erwachsenenvertretung
B-VG Art137, Art139 VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V134/2024  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 11.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

VfGH / Ablehnung Elektrizitätswesen VfGH / Parteiantrag
B-VG Art139 Abs1 Z4, Art139 Abs1b ElWOG 2010 §83 Abs1 Intelligente Messgeräte-EinführungsV §1 Abs6 VfGG §7 Abs2
58/02 Energierecht
Verfassungsgerichtshof: V2/2025  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 11.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

VfGH / Ablehnung Elektrizitätswesen VfGH / Parteiantrag
B-VG Art139 Abs1 Z4, Art139 Abs1b ElWOG 2010 §83 Abs1 Intelligente Messgeräte-EinführungsV §1 Abs6 VfGG §7 Abs2
58/02 Energierecht
Verfassungsgerichtshof: V42/2025  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 11.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

VfGH / Ablehnung Elektrizitätswesen VfGH / Parteiantrag
B-VG Art139 Abs1 Z4, Art139 Abs1b ElWOG 2010 §83 Abs1 Intelligente Messgeräte-EinführungsV §1 Abs6 VfGG §7 Abs2
58/02 Energierecht
Verfassungsgerichtshof: G10/2025  vom 27.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 10.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

Bundesbahnbedienstete Pensionsrecht VfGH / Individualantrag Rechtspolitik Eherecht Lebensgemeinschaft Ausgliederung
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc, Art140 Abs1b Bundesbahn-PensionsG §13 Abs3 VfGG §7 Abs2
65/02 Besonderes Pensionsrecht
Verfassungsgerichtshof: G203/2024  vom 27.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 10.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

VfGH / Ablehnung Pensionsversicherung Sozialversicherung Rechtspolitik Eventualantrag VfGH / Parteiantrag
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1b ASVG §86 Abs3 VfGG §7 Abs2
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Verfassungsgerichtshof: E3687/2024  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 10.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E3688/2024  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 10.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I. Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E3690/2024  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 10.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E3986/2024  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 10.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Verleihung (Staatsbürgerschaft) Strafe (Verwaltungsstrafrecht) Straßenpolizei Entscheidungsbegründung Staatsbürgerschaftsrecht
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 EMRK Art8 Abs2 StbG 1985 §10 Abs1 Z6 StVO 1960 §8, §60, §68, §99 KFG 1967 §102, §134 Wr Landes-SicherheitsG §1 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: G9/2025  vom 27.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 07.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

Kinderbetreuungsgeld VfGH / Parteiantrag VfGH / Ablehnung Rechtspolitik
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1b KinderbetreuungsgeldG §8a VfGG §7 Abs2
60/02 Arbeitnehmerschutz
Verfassungsgerichtshof: G194/2024  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 07.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Individualantrag Rechte höchstpersönliche VfGH / Anwaltszwang VfGH / Formerfordernisse
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc VfGG §7 Abs2, §18
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E3882/2024  vom 27.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 05.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

Asylrecht Drittstaatsicherheit Entscheidungsbegründung
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 EMRK Art3 AsylG 2005 §4a, §57 FremdenpolizeiG 2005 §61 VfGG §7 Abs1
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: G167/2024  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 05.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

VfGH / Ablehnung Pensionsversicherung Stichtag Arbeitslosenversicherung Notstandshilfe Pensionsrecht VfGH / Parteiantrag
B-VG Art18, Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1b Allgemeines PensionsG §34 Abs1 Z3 AlVG §7, §9, §22, §38 VfGG §7 Abs2
66/03 Sonstiges 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Verfassungsgerichtshof: E55/2025  vom 25.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 04.03.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.1. Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit die Beschwerde gegen die Nichtzuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Burundi, gegen die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen, gegen die Erlassung einer Rückkehrentscheidung, gegen die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung und gegen die Festsetzung einer 14-tägigen Frist für die freiwillige Ausreise abgewiesen wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G15/2025  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 04.03.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Parteiantrag VfGH / Verfahrenshilfe VfGH / Zuständigkeit Rechtsmittel
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd ABGB §1489 ZPO §528 Abs2 Z4 VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E26/2025  vom 24.02.2025

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 27.02.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Dem gemäß §63 Abs1 ZPO, §35 VfGG gestellten Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Umfang des §64 Abs1 Z1 lita ZPO wird stattgegeben.

III.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungsgerichtshof Verwaltungsgerichtshof Asylgerichtshof
Verfassungsgerichtshof: E2003/2023  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 24.02.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Entscheidungsbegründung Ermittlungsverfahren Energierecht Energieabgaben Bundesfinanzgericht
B-VG Art7 Abs1 / Gerichtsakt StGG Art2 EnergieabgabenvergütungsG §2, §4 VfGG §7 Abs2
32/05 Verbrauchsteuern
Verfassungsgerichtshof: E2745/2024  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 14.02.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art6 Abs1 EMRK verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Verwaltungsgerichtsverfahren Verhandlung mündliche Ladung Rechtsanwälte Rechtsanwaltskammer Haftpflichtversicherung Vertreter
EMRK Art6 Abs1 RAO §20a, §34, §50 Wr VerwaltungsgerichtsG VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G169/2024  vom 11.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 13.02.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Parteiantrag VfGH / Zuständigkeit Oberlandesgericht Strafprozessrecht VfGH / Legitimation Ermittlungsverfahren
B-VG Art140 Abs1 Z1litd EU-JZG §55a Abs1 Z13, §55d Abs7 StPO §212 VfGG §7 Abs2, §62a Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G172/2024  vom 11.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 13.02.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Nichtraucherschutz VfGH / Individualantrag VfGH / Formerfordernisse VfGH / Anwaltszwang
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw NichtraucherschutzG VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G144/2024  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 11.02.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Individualantrag VfGH / Weg zumutbarer VfGH / Legitimation
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc DSt 1990 §51 Abs1 VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G145/2024  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 11.02.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Berufsreifeprüfung VfGH / Individualantrag VfGH / Formerfordernisse VfGH / Anwaltszwang
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc BerufsreifeprüfungsG §4, §5, §6 VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V37/2023  vom 25.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 11.02.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Der Antrag wird abgewiesen.

Verkehrsbeschränkungen Straßenpolizei Verordnungserlassung VfGH / Gerichtsantrag Straßenverkehrszeichen
B-VG Art7 Abs1 / Verordnung B-VG Art139 Abs1 Z1 StGG Art2 StVO 1960 §43, §52 Z15, §54 FahrtrichtungsV der Bürgermeisterin der Stadtgemeinde Hall in Tirol vom 05.10.2020 VfGG §7 Abs2
90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Verfassungsgerichtshof: V112/2024  vom 11.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 10.02.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Individualantrag Flächenwidmungsplan Bebauungsplan VfGH / Legitimation Parteistellung Baurecht
B-VG Art139 Abs1 Z3 Flächenwidmungs- und Bebauungsplan des Gemeinderates der Stadt Wien vom 25.11.2021, Plandokument 8247 Wr BauO 1930 VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V197/2023  vom 11.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 10.02.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Geschwindigkeitsbeschränkung VfGH / Gerichtsantrag VfGH / Prüfungsumfang VfGH / Präjudizialität Straßenverkehrszeichen
B-VG Art139 Abs1 Z1 GeschwindigkeitsbeschränkungsV der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom 13.05.2014 StVO 1960 §43, §52 VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E779/2024  vom 11.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 28.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Beschluss wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.Der Beschluss wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

VfGH / Anlassfall Verfahrenshilfe Verwaltungsgerichtsverfahren
B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall VwGVG §8a Abs1 VfGG §7 Abs1
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: V47/2024 (V47/2024-16)  vom 11.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 28.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.§2 iVm Deckplan 1 (Bebauungsplanzonierungsplan) des 4.06 Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Graz, Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz Nr 10/2022, wird, soweit damit für das Grundstück Nr 1172/1, EZ2050, KG 63104 Lend, die Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung vorgesehen wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Steiermark verpflichtet.

Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Bauverbot Baubewilligung Baurecht Raumordnung Verordnungserlassung Eigentumsbeschränkung VfGH / Gerichtsantrag Entscheidungspflicht
B-VG Art139 Abs1 Z1 StGG Art5 EMRK 1. ZP Art1 Stmk RaumOG 2010 §9 , §26, §40 Flächenwidmungsplan 4.0 der Landeshauptstadt Graz §4, Deckplan1 VfGG §7 Abs2
L80 Raumordnung
Verfassungsgerichtshof: V80/2024 (V80/2024-6)  vom 11.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 28.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.§4 iVm Deckplan 1 (Bebauungsplanzonierungsplan) des 4.0 Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Graz, Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz Nr 04/2018, idF des 4.04 Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Graz, Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz Nr 08/2021, wird, soweit damit für das Grundstück Nr .52/1, EZ123, KG 63124 Waltendorf, die Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung vorgesehen wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Steiermark verpflichtet.

Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Bauverbot Baubewilligung Baurecht Raumordnung Verordnungserlassung Eigentumsbeschränkung VfGH / Gerichtsantrag Entscheidungspflicht
B-VG Art139 Abs1 Z1 StGG Art5 EMRK 1. ZP Art1 Stmk RaumOG 2010 §9 , §26, §40 Flächenwidmungsplan 4.0 der Landeshauptstadt Graz §4, Deckplan1 VfGG §7 Abs2
L80 Raumordnung
Verfassungsgerichtshof: V38/2023 (V38/2023-10)  vom 25.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 28.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 9. März 2021, ZIM-VK-BAU-1226/3-2021, kundgemacht durch Anbringung von Straßenverkehrszeichen, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Verkehrsbeschränkungen Straßenverkehrszeichen Determinierungsgebot Geltungsbereich (örtlicher) einer Verordnung Straßenpolizei Verordnung Kundmachung VfGH / Gerichtsantrag Verweisung
B-VG Art18 Abs1 / Verordnung B-VG Art139 Abs1 Z1 StVO 1960 §43, §90, §94 VerkehrsbeschränkungsV der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 09.03.2021 betreffend die A12 Inntal Autobahn VfGG §7 Abs2
90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Verfassungsgerichtshof: E1757/2024  vom 11.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 27.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

Energierecht Steuerpflicht EU-Recht Verordnung Energieabgaben Abgaben Rechtspolitik Verwaltungsökonomie Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes Rückwirkung
B-VG Art7 Abs1 / Gesetz F-VG 1948 §6 Abs1 Z1 StGG Art2 Energiekrisenbeitrag-StromG §1, §2, §3, §4, §5, §6, §7, §8, §9, §10, §11 BAO §201 Abs1 NotfallmaßnahmenVO (EU) 2022/1854 Art3, Art4, Art5, Art6, Art7, Art8, Art9, Art10, Art11, Art12, Art13 VfGG §7 Abs1
32/05 Verbrauchsteuern
Verfassungsgerichtshof: G85/2024  vom 11.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 27.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.Soweit sich der Antrag gegen §1 Abs3 Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG), BGBl I Nr 220/2022 richtet, wird er abgewiesen.

II.Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Energierecht Steuerpflicht EU-Recht Verordnung Energieabgaben Abgaben Rechtspolitik Verwaltungsökonomie Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes Rückwirkung Eventualantrag VfGH / Prüfungsumfang Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage
B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 Z2 F-VG 1948 §6 Abs1 Z1 StGG Art2 Energiekrisenbeitrag-StromG §1, §2, §3, §4, §5, §6, §7, §8, §9, §10, §11 BAO §201 Abs1 NotfallmaßnahmenVO (EU) 2022/1854 Art3, Art4, Art5, Art6, Art7, Art8, Art9, Art10, Art11, Art12, Art13 VfGG §7 Abs1, §62 Abs1
32/05 Verbrauchsteuern
Verfassungsgerichtshof: E2425/2023  vom 28.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 27.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Beschwerdeführerinnen sind durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Wien ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.877,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

VfGH / Anlassfall Verleihung (Staatsbürgerschaft) Strafe (Verwaltungsstrafrecht) Staatsbürgerschaftsrecht
B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall StbG 1985 §10 Abs2 Z1 FremdenpolizeiG 2005 §53 Abs2 Z2 VfGG §7 Abs1
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E3978/2024  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 27.01.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

VfGH / Zuständigkeit Verwaltungsgerichtshof VfGH / Ablehnung eines Mitgliedes
B-VG Art129, Art144 VwGG §31 VfGG §7 Abs2, §35
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E4022/2024  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 27.01.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

VfGH / Zuständigkeit Rechtsmittel
B-VG Art144 VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: WIV1/2024  vom 02.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 24.01.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Wählerevidenzangelegenheit

Die Anfechtung wird zurückgewiesen.

VfGH / Wahlanfechtung VfGH / Zuständigkeit berufliche Vertretungen Wahlrecht passives Wahlen
B-VG Art141 Abs1 iti, Art141 Abs1 litj Bgld FeuerwehrG 2019 §35, §41, §45, §67, §72 Feuerwehr-WahlV der Bgld Landesregierung vom 26.11.2020 §3, §5 VfGG §7 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G329/2023, V332/2023  vom 13.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 22.01.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.Der Antrag auf Feststellung der Gesetzwidrigkeit von §6 der "Regelung für die Vorgehensweise der Preiskommission für die Ermittlung des EU-Durchschnittspreises gemäß §§351c Abs6 und Abs9a ASVG" in der Fassung vom 18. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.

II.Im Übrigen wird die Behandlung des Antrages abgelehnt.

Sozialversicherung Arzneimittel Preisrecht Verordnungsbegriff Stufenbau der Rechtsordnung Hoheitsverwaltung Auslegung verfassungskonforme Legalitätsprinzip EU-Recht Delegation formalgesetzliche Rückwirkung VfGH / Prüfungsgegenstand VfGH / Parteiantrag VfGH / Ablehnung Behördenbegriff Sachverständige
B-VG Art18 Abs1 B-VG Art139 Abs1 Z4 B-VG Art140 Abs1 Z1 litd B-VG Art140 Abs1b ASVG §351c Abs6, §351c Abs9a, §609 Abs11 Regelung für die Vorgehensweise der Preiskommission für die Ermittlung des EU-Durchschnittspreises gemäß §§351c Abs6 und Abs9a ASVG idF 18.12.2017 §1, §2, §3, §4, §5, §6, §7, §8, §9 PreisG 1992 §9 VfGG §7 Abs1
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Verfassungsgerichtshof: G10/2024 ua (G10/2024-16, G44/2024-13)  vom 03.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 22.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.§43a des Landesgesetzes über die Erhaltung und Pflege der Natur (Oö Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 - Oö NSchG 2001), LGBl Nr 129/2001, idF LGBl Nr 35/2014 wird zur Gänze als verfassungswidrig aufgehoben.

II.Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

III.Die aufgehobene Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.

IV.Der Landeshauptmann von Oberösterreich ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt für Oberösterreich verpflichtet.

Naturschutz Wirkung aufschiebende Verwaltungsgerichtsverfahren Rechtsstaatsprinzip Rechtsschutz VfGH / Gerichtsantrag Bedarfskompetenz Bedarfsgesetzgebung
B-VG Art11 Abs2 B-VG Art18 Abs1 B-VG Art136 Abs2 B-VG Art140 Abs1 Z1 lita Oö Natur- und LandschaftsschutzG 2001 §1, §14, §24, §25, §34a, §39, §39a, §39b, §43a Oö UmweltschutzG 1996 §4, §5 Oö Bauo 1994 §56 UVP-G 2000 §19 GewO 1994 §78 VwGVG §13 AVG §73 Übereinkommen von Aarhus, BGBl III 88/2005 Art9 VfGG §7 Abs1
L60 Naturschutz
Verfassungsgerichtshof: G134/2024, V71/2024  vom 28.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 21.01.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Tierhaltung Tierschutz Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes Rechtskraft Übergangsbestimmung Determinierungsgebot Eventualantrag VfGH / Fristsetzung VfGH / Bedenken VfGH / Individualantrag
B-VG Art139 Abs1 Z3 B-VG Art140 Abs1 Z1 litc B-VG Art140 Abs5 TierschutzG §18 Abs2a, §44 1. TierhaltungsV Anlage5 VfGG §7 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: SV1/2024  vom 27.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 21.01.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Rechtswidrigkeit eines Staatsvertrages

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

Staatsverträge VfGH / Staatsvertragsprüfung Gericht Zuständigkeit Tribunal Arbeits- u Sozialgerichtsbarkeit Beschwerderecht fair trial VfGH / Gerichtsantrag
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140a, Art140 Abs1b Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der OPEC idF BGBl III 88/2024 Art5, Art9 Abs1, Art9 Abs2 VfGG §7 Abs1
19/20 Amtssitzabkommen
Verfassungsgerichtshof: E3603/2024 ua  vom 25.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 21.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Aufenthaltsrecht Fremdenrecht Privat- und Familienleben Entscheidungsbegründung Ermittlungsverfahren Grundlagenforschung
BVG-Rassendiskriminierung Art1 Abs1 EMRK Art8 Abs1 NAG §11 Abs2 Z4, §46 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: G151/2024 ua, V83/2024  vom 13.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 20.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird abgewiesen.

Baubewilligung Bauverbot Rechtsbegriffe unbestimmte Auslegung Entscheidungspflicht Verordnungserlassung Eigentumsbeschränkung Gemeinderat VfGH / Präjudizialität VfGH / Prüfungsumfang VfGH / Gerichtsantrag Bebauungsplan Flächenwidmungsplan Raumordnung VfGH / Verwerfungsumfang
B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art18 Abs1 B-VG Art139 Abs1 Z1 B-VG Art140 Abs1 Z1 lita StGG Art2 StGG Art5 Stmk RaumOG 2010 §3, §9, §26, §40 Abs3, §40 Abs4, §40 Abs8, §62 Flächenwidmungsplanänderung 5.25 "Zonierung Zentrum" der Gemeinde Hart bei Graz vom 17.11.2022 §3 AVG §38 VfGG §7 Abs1
L8000 Raumordnung
Verfassungsgerichtshof: G229/2023 ua (G229-230/2023-57)  vom 12.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 20.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.1. Die Zeichen- und Wortfolge ", sowie nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Errichtung" in §10 Abs2 und die Wort- und Zeichenfolge "fünf Jahre nach Ablauf der Jahresfrist (Abs2)," in §10 Abs3 Z1 des Bundesgesetzes über die Errichtung von Sterbeverfügungen (Sterbeverfügungsgesetz - StVfG), BGBl I Nr 242/2021, werden als verfassungswidrig aufgehoben.

2. Diese Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 2026 in Kraft.

3. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

II.1. Die Wort- und Zeichenfolge "anbietet, ankündigt oder" in §12 Abs1 des Bundesgesetzes über die Errichtung von Sterbeverfügungen (Sterbeverfügungsgesetz - StVfG), BGBl I Nr 242/2021, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

2. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

III.Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aussprüche unter I. und II. im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

IV.Die Anträge auf Aufhebung des §78 StGB, §6 Abs3, §7 und §8 Abs1 sowie auf Aufhebung des §10 Abs2, soweit nicht die Zeichen- und Wortfolge ", sowie nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Errichtung" betroffen ist, §10 Abs3, soweit nicht die Wort- und Zeichenfolge "fünf Jahre nach Ablauf der Jahresfrist (Abs2)," betroffen ist, §12 Abs1, soweit nicht die Wort- und Zeichenfolge "anbietet, ankündigt oder" betroffen ist, §12 Abs2 und 3 sowie §13 StVfG werden abgewiesen.

V.Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

VI.Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist schuldig, den Antragstellern zu G229-230/2023 zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 1.918,80 und dem Antragsteller zu G2272-2273/2023 zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 1.788,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Strafrecht Recht auf Leben Privat- und Familienleben VfGH / Prüfungsumfang VfGH / Bedenken VfGH / Individualantrag Eventualantrag VfGH / Antrag VfGH / Verhandlung VfGH / Fristsetzung Rechtspolitik VfGH / Verwerfungsumfang Auslegung historische Auslegung verfassungskonforme Verhältnismäßigkeit Meinungsäußerungsfreiheit VfGH / Kosten Rechte höchstpersönliche Rechtsbegriffe unbestimmte Eigentumsbeschränkung Werbung Werbeverbot
B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art18 Abs1 B-VG Art140 Abs1 Z1 litc B-VG Art149 EMRK Art2 EMRK Art3 EMRK Art7 EMRK Art8 EMRK Art9 EMRK Art10 EMRK Art14 EMRK 1. ZP Art1 EU-Grundrechte-Charta Art1 EU-Grundrechte-Charta Art2 EU-Grundrechte-Charta Art4 EU-Grundrechte-Charta Art7 EU-Grundrechte-Charta Art21 StGG Art2 StGG Art5 StV St Germain 1919 (Staatsvertrag von St Germain) Art63 Abs1 StGB §75, §76, §77, §78 SterbeverfügungsG §1, §2, §3, §4, §5, §6, §7, §8, §9, §10 Abs2, §10 Abs3, §11, §12, §13 Hospiz- und PalliativfondsG ÄrzteG 1998 §11a, §117c SpezialisierungsV der Österreichischen Ärztekammer WeiterbildungsV der Österreichischen Ärztekammer ASVG §120 Z1 VfGG §7 Abs1, §62 Abs1
82/02 Gesundheitsrecht allgemein 24/01 Strafgesetzbuch
Verfassungsgerichtshof: V43/2024 ua  vom 12.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 20.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Soweit sich die Anträge gegen §§2 Z20, 19a Abs5, 19b sowie Anhang Xa Teil A und E Kraftstoffverordnung 2012, BGBl II Nr 398/2012, idF BGBl II Nr 630/2020 richten, werden sie abgewiesen.

II.Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

Klima Kraftfahrrecht Determinierungsgebot Legalitätsprinzip Verordnung EU-Recht Parteistellung Umweltschutz Naturschutz Vorfrage Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung EU-Recht Richtlinie VfGH / Präjudizialität VfGH / Prüfungsumfang VfGH / Gerichtsantrag
B-VG Art7 Abs1 / Verordnung B-VG Art10 Abs1 Z9 B-VG Art10 Abs1 Z12 B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 Z1 StGG Art2 Richtlinie 98/70/EG (Kraftstoffqualitäts-RL) Art1, Art7a Richtlinie 2015/652/EU (Berechnungsverfahrens-RL) Art1, Art2, Art3, AnhangI Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren KraftfahrstoffV 2012 §1, §2 Z20, §7, §8, §11, §19a Abs5, §19b, §20, , §21, §24, Anhang Xa Teil A und E KFG 1967 §11, §26a, §136 AVG §8 VfGG §7 Abs1
90/02 Kraftfahrrecht
Verfassungsgerichtshof: G109/2024  vom 11.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 17.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.Der Hauptantrag und der erste Eventualantrag werden zurückgewiesen.

II.Der zweite Eventualantrag wird abgewiesen.

Strafrecht Verfall Strafen VfGH / Parteiantrag VfGH / Prüfungsumfang Eigentumseingriff Rechtspolitik
B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art18 Abs1 B-VG Art140 Abs1 Z1 litd StGG Art2 StGG Art5 StGB §19a Abs1a, §20, §20a VfGG §7 Abs1, §62a Abs1
24/01 Strafgesetzbuch
Verfassungsgerichtshof: E1379/2024  vom 02.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 14.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz gemäß Art2 StGG und Art7 B-VG verletzt worden.

II.Das Erkenntnis wird aufgehoben.

III.Der Bund (Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Auskunftsrecht Auskunftspflicht Bundesminister Nationalrat Datenschutz Entscheidungsbegründung Parlament Mandatare Organ Organwalter
B-VG Art7 Abs1 / Gerichtsakt B-VG Art20 Abs4 B-VG Art30 B-VG Art32 B-VG Art33 B-VG Art52 StGG Art2 GOG NR §14, §21, §22, §52, §89, §90, §91, §92, §93, §94, §95, §96, §97 AuskunftspflichtG §1, §2, §4, §6 VfGG §7 Abs1
10/03 Nationalrat Bundesrat
Verfassungsgerichtshof: E1380/2024  vom 02.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 14.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz gemäß Art2 StGG und Art7 B-VG verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Auskunftsrecht Auskunftspflicht Bundesminister Nationalrat Datenschutz Entscheidungsbegründung Parlament Mandatare Organ Organwalter
B-VG Art7 Abs1 / Gerichtsakt B-VG Art20 Abs4 B-VG Art30 B-VG Art32 B-VG Art33 B-VG Art52 StGG Art2 GOG NR §14, §21, §22, §52, §89, §90, §91, §92, §93, §94, §95, §96, §97 AuskunftspflichtG §1, §2, §4, §6 VfGG §7 Abs1
10/03 Nationalrat Bundesrat
Verfassungsgerichtshof: G88/2024 (G88/2024-12)  vom 28.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 13.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.Die Ziffern- und Zeichenfolge "2, " in §10 Abs2 Z1 des Bundesgesetzes über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG), BGBl Nr 311/1985, idF BGBl I Nr 38/2011 und BGBl I Nr 65/2021 wird als verfassungswidrig aufgehoben.

II.Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 in Kraft.

III.Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

IV.Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

Staatsbürgerschaftsrecht Verleihung (Staatsbürgerschaft) Strafe (Verwaltungsstrafrecht) Rechtspolitik VfGH / Fristsetzung Geldstrafe Tilgung
B-VG Art140 Abs1 Z1 litb BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 StbG 1985 §10 Abs2 Z1 FremdenpolizeiG 2005 §53 Abs2 Z1 StVO 1960 §99 VfGG §7 Abs1
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E2499/2024  vom 12.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E4238/2024  vom 12.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit seine Beschwerde gegen die erlassene Rückkehrentscheidung, gegen den Ausspruch der Zulässigkeit der Abschiebung in die Türkei und gegen die Setzung einer vierzehntägigen Frist zur freiwilligen Ausreise abgewiesen wird, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

2.Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E4257/2024  vom 12.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.1. Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt A. II. des angefochtenen Erkenntnisses im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit) verletzt worden, weil die Feststellung, dass im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen, nicht binnen einer Woche erging.

Im Übrigen ist der Beschwerdeführer durch Spruchpunkt A. II. des angefochtenen Erkenntnisses weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

3. Soweit die Beschwerde abgewiesen oder ihre Behandlung abgelehnt wird, wird sie dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G110/2024 (G110/2024-10)  vom 11.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.Die Wortfolge "Karfreitag und am" in §8 Abs3 des Gesetzes vom 16. Dezember 2010 über die Regelung des Veranstaltungswesens (Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010 – K-VAG 2010), LGBl Nr 27/2011, idF LGBl Nr 110/2012 wird als verfassungswidrig aufgehoben.

II.Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 in Kraft.

III.Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

IV.Der Landeshauptmann von Kärnten ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt für Kärnten verpflichtet.

Religionsfreiheit Veranstaltungswesen Kunst und Kultur Verhältnismäßigkeit Erwerbsausübungsfreiheit Verhältnis Ausnahmeregelung - Regel Kunstfreiheit VfGH / Fristsetzung
B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 Z1litb StGG Art2 StGG Art6 StGG Art17a EMRK Art9 Krnt VeranstaltungsG 2010 §1, §2, §8 Abs3, §30 VfGG §7 Abs1
L28 Veranstaltungswesen und Jugendschutz
Verfassungsgerichtshof: G79/2024  vom 03.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.01.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

VfGH / Ablehnung Landesgericht Gericht Zuständigkeit Geschworene und Schöffen VfGH / Parteiantrag
B-VG Art 91 Abs3, Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1b StPO §31 Abs3 Z6a StGB §32 VfGG §7 Abs1
25/01 Strafprozeß
Verfassungsgerichtshof: G89/2024  vom 03.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.01.2025

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

VfGH / Ablehnung Landesgericht Gericht Zuständigkeit Geschworene und Schöffen VfGH / Parteiantrag
B-VG Art 91 Abs3, Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1b StPO §31 Abs3 Z6a StGB §32 VfGG §7 Abs1
25/01 Strafprozeß
Verfassungsgerichtshof: E1806/2024  vom 28.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Vorarlberg ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 3.117,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Geschäftsverteilung Landesverwaltungsgericht Gericht Zuständigkeit Gericht Organisation Gericht Zusammensetzung Verwaltungsgericht Richter Baurecht Justizverwaltung - Gerichtsbarkeit
B-VG Art83 Abs2 B-VG Art87 Abs2 B-VG Art87 Abs3 B-VG Art134 Abs7 B-VG Art135 Abs2 B-VG Art139 Vlbg LandesverwaltungsgerichtsG §11, §12 Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg für das Jahr 2022 §1, §4, §9 Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg für das Jahr 2023 §1, §4, §4a, §9, §19 VfGG §7 Abs1
L0015 LVerwaltungsgericht
Verfassungsgerichtshof: E1841/2024  vom 28.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Vorarlberg ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Geschäftsverteilung Landesverwaltungsgericht Gericht Zuständigkeit Gericht Organisation Gericht Zusammensetzung Verwaltungsgericht Richter Baurecht Justizverwaltung - Gerichtsbarkeit
B-VG Art83 Abs2 B-VG Art87 Abs2 B-VG Art87 Abs3 B-VG Art134 Abs7 B-VG Art135 Abs2 B-VG Art139 Vlbg LandesverwaltungsgerichtsG §11, §12 Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg für das Jahr 2022 §1, §4, §9 Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg für das Jahr 2023 §1, §4, §4a, §9, §19 VfGG §7 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E2503/2024  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 08.01.2025

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird im beantragten Umfang stattgegeben.

II.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

III.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B-VG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E3603/2024 ua  vom 13.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 30.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

Der Antrag wird abgewiesen.

VfGH / Kosten VfGH / Beteiligter Auslegung eines Antrages
ZPO §54, §423 VfGG §7 Abs2, §35 Abs1, §88
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G136/2024 (G136/2024-16)  vom 29.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 21.12.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.1. Die Wortfolge "an das Bundesverwaltungsgericht" in §139a Abs4 Luftfahrtgesetz (LFG), BGBl Nr 253/1957, idF BGBl I Nr 151/2021 wird als verfassungswidrig aufgehoben. 2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 in Kraft.

3. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft. 4. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

II.Der Antrag auf Aufhebung des Wortteils "Bundes" in §139a Abs4 Luftfahrtgesetz (LFG), BGBl Nr 253/1957, idF BGBl I Nr 151/2021 wird zurückgewiesen.

Luftfahrt Kompetenz Bund - Länder Gericht Zuständigkeit Bundesverwaltung mittelbare Bundesverwaltungsgericht Verwaltungsstrafrecht Bezirksverwaltungsbehörde Bundeskanzler Landesregierung Amt der Landeshauptmann Gesetz Kundmachung Zuständigkeit VfGH / Gerichtsantrag VfGH / Fristsetzung Eventualantrag Kompetenz Bund - Länder Verkehrswesen Parteistellung Luftverkehr EU-Recht
B-VG Art10 Abs1 Z9 B-VG Art42a B-VG Art102 Abs2 B-VG Art131 Abs4 Z2 litc B-VG Art140 Abs1 Z1 lita LuftFG §139a Abs4, §169 VStG §9, §45 VwGVG §3, §42 VO (EG) 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen VO (EG) 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (EU-PRM-VO) VfGG §7 Abs1
92/01 Luft- und Weltraumfahrt
Verfassungsgerichtshof: G72/2024  vom 28.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 20.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Individualantrag Asylrecht Kinder VfGH / Bedenken
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc AsylG 2005 §8 Abs3a, §9 Abs2 VfGG §7 Abs1, §62 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G113/2024  vom 29.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 19.12.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird abgewiesen.

Strafvollzug Übergangsbestimmung Rückwirkung Stichtag Auslegung verfassungskonforme VfGH / Gerichtsantrag Verhältnismäßigkeit Freiheit persönliche
B-VG Art140 Abs1 Z1 lita EMRK Art5 MaßnahmenvollzugsanpassungsG 2022 Art6 Abs2 PersFrSchG 1988 Art1, Art2 StGB §21, §25, §45 StVG §157a, §157f, §157g, §157h, §157j, §157k VfGG §7 Abs1
25/02 Strafvollzug
Verfassungsgerichtshof: G83/2024  vom 29.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 19.12.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird abgewiesen.

Erbrecht Zivilrecht Schenkung Rechtsstaatsprinzip Auslegung Kinder Eigentumseingriff Analogie Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes VfGH / Parteiantrag
B-VG Art18 Abs1 B-VG Art140 Abs1 Z1 litd StGG Art5 EMRK 1. ZP Art1 ABGB §782, §783 VfGG §7 Abs1
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Verfassungsgerichtshof: G53/2024  vom 28.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 19.12.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.Soweit sich der Antrag gegen die Ziffern- und Zeichenfolge "6," in der Wortfolge "Abs2 Z4, 5, 6, 7, 8, 9, 11" in §43 Abs9 erster Satz Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG), LGBl 53/2020, richtet, wird er abgewiesen.

II.Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Verfall Strafe (Verwaltungsstrafrecht) Verhältnismäßigkeit VfGH / Gerichtsantrag
B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 lita StGG Art2 Wr VeranstaltungsG §4, §16, §43 Abs9 VStG §19 VfGG §7 Abs1
L40 Innere Verwaltung, Veranstaltungs- und Schulrecht L40/20 Veranstaltungswesen, Sport
Verfassungsgerichtshof: E3970/2024  vom 25.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 19.12.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Verjährung Strafe (Verwaltungsstrafrecht) Fristen Verfahrensdauer überlange
GlücksspielG §52 Abs2 VStG §31 Abs2 VfGG §7 Abs2
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Verfassungsgerichtshof: E2948/2023  vom 03.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 18.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

II.Kosten werden nicht zugesprochen.

VfGH / Anlassfall VfGH / Präjudizialität Einstellung VfGH / Kosten Entscheidungserlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage) VfGH / Klaglosstellung Beschwer
B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall StbG 1985 §10 Abs5 VfGG §7 Abs1, §86, §88
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G150/2024  vom 03.12.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 18.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Das Verfahren wird eingestellt.

Einstellung VfGH / Präjudizialität VfGH / Klaglosstellung Staatsbürgerschaftsrecht Entscheidungserlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage)
B-VG Art140 Abs1 Z1 litb, Art140 Abs2 StbG 1985 §10 Abs5 VfGG §7 Abs1, §62 Abs4
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G106/2024  vom 29.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 18.12.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird abgewiesen.

Richter Geschäftsverteilung Gericht Zuständigkeit Sachverständige Gebühr Rechtsmittel Rechtspolitik VfGH / Gerichtsantrag Landesgericht
B-VG Art7 Abs1 B-VG Art83 Abs2 B-VG Art87 Abs3 B-VG Art140 Abs1 Z1 lita StGG Art2 JN §8a StPO §31 Abs5 Z2, §33 GOG 1896 §32 VfGG §7 Abs1
22/01 Jurisdiktionsnorm
Verfassungsgerichtshof: WII2/2024  vom 25.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 18.12.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Amts- bzw. Mandatsverlust

Dem Antrag des Gemeinderates der Gemeinde Rohrendorf bei Krems wird stattgegeben. *** wird ihres Mandates als Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Rohrendorf bei Krems für verlustig erklärt.

Gemeinderat Wahlrecht passives Wohnsitz Gemeinderecht VfGH / Mandatsverlust Entscheidungserlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage) Meldewesen VfGH / Verhandlung
B-VG Art141 Abs1 litc Nö GdO 1973 §17, §20, §110 Nö GRWO 1994 §17, §18, §20, §78 VfGG §7 Abs2
L10 Organisation der Gemeindeverwaltung
Verfassungsgerichtshof: E3339/2024  vom 25.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 16.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Antrag wird in Bezug auf den erstantragstellenden Verein als unzulässig zurückgewiesen.

II.Der Antrag des Zweit- und Drittantragstellers auf Wiederaufnahme des mit Entscheidung vom 27. November 2023, E2951/2023, abgeschlossenen Verfahrens wird abgewiesen.

VfGH / Wiederaufnahme Vereinsrecht VfGH / Legitimation
ZPO §530 Abs1 Z7 VereinsG 2002 §29 Abs1 VfGG §7 Abs2, §35 Abs1
10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Verfassungsgerichtshof: V53/2024  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 12.12.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Der Antrag wird abgewiesen.

Flächenwidmungsplan Baurecht Nachbarrechte Rechte subjektive öffentliche Raumordnung VfGH / Gerichtsantrag Grundlagenforschung
B-VG Art139 Abs1 Z1 Nö BauO 2014 Flächenwidmungsplan des Gemeinderats der Stadtgemeinde Stockerau vom 28.03.2018 VfGG §7 Abs2
L82 Baurecht
Verfassungsgerichtshof: E2298/2024  vom 25.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 11.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

II.Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

VfGH / Anlassfall VfGH / Ablehnung Flächenwidmungsplan
B-VG Art139 Abs1 Z2 B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Velden am Wörther See vom 07.07.2004 und 14.09.2004 VfGG §7 Abs2
L95 Bauwesen
Verfassungsgerichtshof: G159/2024  vom 25.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 11.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Parteiantrag VfGH / Prüfungsumfang Wetten
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd Wr WettenG §2 Z3, §23 VfGG §7 Abs2, §62a Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G171/2024  vom 25.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 11.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

II.Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird zurückgewiesen.

VfGH / Parteiantrag VfGH / Ablehnung Zivilprozess Verfahrenshilfe VfGH / Verfahrenshilfe res iudicata
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1b ZPO §63 Abs2 VfGG §7 Abs2
22/02 Zivilprozessordnung
Verfassungsgerichtshof: G177/2024  vom 25.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 11.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Parteiantrag VfGH / Prüfungsumfang VfGH / Legitimation Eventualantrag Strafrecht
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd StGB §72 Abs1, §166 Abs1 VfGG §7 Abs2, §
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V81/2024  vom 25.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 11.12.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Velden am Wörther See, beschlossen vom Gemeinderat der Marktgemeinde Velden am Wörther See am 7. Juli 2004 und 14. September 2004, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 26. November 2004, kundgemacht in der Kärntner Landeszeitung am 2. Dezember 2004, soweit er sich auf das Grundstück Nr 294/3, KG Duel, bezieht, wird nicht als gesetzwidrig aufgehoben.

Flächenwidmungsplan Grundlagenforschung Rechtspolitik Raumplanung örtliche Widmung
B-VG Art139 Abs1 Z2 Krnt RaumOG 2021 §27, §28 Krnt GemeindeplanungsG 1995 §5, §13 Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Velden am Wörther See vom 07.07.2004 und 14.09.2004 VfGG §7 Abs2
L91 Raumordnungsrecht
Verfassungsgerichtshof: V85/2024  vom 25.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 11.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Flächenwidmungsplan VfGH / Weg zumutbarer VfGH / Legitimation Baurecht Raumordnung VfGH / Individualantrag
B-VG Art139 Abs1 Z3 Krnt BauO 1996 §9, §10, §11, §13, §15 Flächenwidmungsplan des Gemeinderats der Gemeinde Reichenau vom 19.11.1993 VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V86/2024  vom 25.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 11.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Das Verfahren wird eingestellt.

VfGH / Zurücknahme Einstellung VfGH / Gerichtsantrag
B-VG Art139 Abs1 Z1 Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien §46 Abs4, §46 Abs6, §47 Abs6 VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V50/2023  vom 27.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 10.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Gerichtsantrag VfGH / Bedenken VfGH / Präjudizialität Behinderte Weisung Verordnungsbegriff
B-VG Art139 Abs1 Z1, Art139 Abs1 Z2 BEinstG §14 BundesbehindertenG §40, §41 EinschätzungsV §1, §2, §3, §4 Erlass des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 21.05.2021 VfGG §7 Abs1, §57 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G115/2024 ua  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 10.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Pensionsrecht VfGH / Prüfungsumfang Lehrer VfGH / Gerichtsantrag
B-VG Art140 Abs1 Z1 lita ASVG §108h, §711, §717a, §728 PG 1965 §41 Abs5 VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E2340/2023  vom 27.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Einstellung VfGH / Zurücknahme VfGH / Anlassverfahren
B-VG Art140 Abs1 Z1 litb Art144 Abs1 / Anlassfall VfGG §7 Abs1, §19 Abs3 Z3
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V91/2024  vom 27.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Das Verordnungsprüfungsverfahren wird eingestellt.

Einstellung VfGH / Zurücknahme VfGH / Präjudizialität VfGH / Anlassverfahren VfGH / Klaglosstellung
B-VG Art139 Abs1 Z2 Flächenwidmungsplan 4.0 der Landeshauptstadt Graz VfGG §7 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G128/2024  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

Sozialversicherung VfGH / Parteiantrag VfGH / Ablehnung Pensionsversicherung Rechtspolitik Pensionsalter
B-VG Art140 Abs1, Z1 litd, Art140 Abs1b ASVG §745 Abs2, §745 Abs4 VfGG §7 Abs2
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Verfassungsgerichtshof: G140/2024  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

Kinderbetreuungsgeld VfGH / Parteiantrag VfGH / Ablehnung Rechtspolitik Wohnsitz Meldewesen
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1b KinderbetreuungsgeldG §2 Abs6 VfGG §7 Abs2
60/02 Arbeitnehmerschutz
Verfassungsgerichtshof: V15/2024  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

VfGH / Ablehnung Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Raumplanung örtliche VfGH / Individualantrag
B-VG Art139 Abs1 Z3, Art139 Abs1b Wr BauO 1930 Flächenwidmung- und Bebauungsplan der Gemeinde Wien PD 8356 des Wr Gemeinderats vom 25.01.2023 VfGG §7 Abs2
L10 Bau- und Bodenrecht sowie Recht der Technik (B) L10/10 Baurecht sowie Straßen- und Wegerecht
Verfassungsgerichtshof: G126/2024  vom 25.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

VfGH / Ablehnung Vertragsbedienstete Entschädigung Entlassung Kündigung Rechtspolitik VfGH / Parteiantrag
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1b Nö Landes-VertragsbedienstetenG §61 Abs3, §63 Abs6 VfGG §7 Abs2
L23 Dienstrecht der Vertragsbediensteten
Verfassungsgerichtshof: E2125/2024  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 06.12.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Asylrecht Verhandlung mündliche Ladung Vertreter Rechtsschutz Rechtsstaatsprinzip
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 AsylG 2005 §3 FremdenpolizeiG 2005 §46, §52, §53, §55 BFA-VG §49, §52 BG über die Errichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH §2 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E1900/2024  vom 17.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 06.12.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Asylrecht Ermittlungsverfahren Entscheidungsbegründung Wehrpflicht
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 AsylG 2005 §3 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E2206/2024  vom 17.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 06.12.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Asylrecht Ermittlungsverfahren Entscheidungsbegründung Wehrpflicht Verhandlung mündliche
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 AsylG 2005 §3 BFA-VG §21 Abs7 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E2516/2024  vom 17.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 06.12.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Asylrecht / Vulnerabilität Ermittlungsverfahren Entscheidungsbegründung Kinder
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 AsylG 2005 §3 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E624/2024  vom 17.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 06.12.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Asylrecht Entscheidungsbegründung Ermittlungsverfahren Rückkehrentscheidung fair trial Strafrecht
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 AsylG 2005 §3, §8, §10, §57 Genfer Flüchtlingskonvention Art1 Abschnitt A Z2 FremdenpolizeiG 2005 §46, §52, §55 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E904/2024  vom 17.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 06.12.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Asylrecht Ermittlungsverfahren Entscheidungsbegründung
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 AsylG 2005 §3 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E549/2024  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 06.12.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Fremdenrecht Aufenthaltsrecht Entscheidungsbegründung Privat- und Familienleben
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 AsylG 2005 §8 Abs4 NAG §11, §45 IntegrationsG §10 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: G156/2024  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 05.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

VfGH / Ablehnung Sozialversicherung Gewerberecht Ausnahmeregelung - Regel Kinder VfGH / Parteiantrag
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd GSVG §116a Abs6 VfGG §7 Abs2
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Verfassungsgerichtshof: G91/2024  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 05.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

VfGH / Ablehnung Sozialversicherung Behinderte Rechtspolitik VfGH / Parteiantrag
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd ASVG §255 Abs3, §273 Abs2 VfGG §7 Abs2
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Verfassungsgerichtshof: V10/2023  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 05.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Parteiantrag VfGH / Formerfordernisse Zuschüsse Krankenversicherung
B-VG Art139 Abs1 Z4 ASVG §131, §131a, §131b Satzung 2020 der Österreichischen Gesundheitskasse Anhang7 VfGG §7 Abs2, §57 Abs1, §57a Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V11/2023  vom 26.11.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 05.12.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Parteiantrag VfGH / Prüfungsumfang Zuschüsse Krankenversicherung
B-VG Art139 Abs1 Z4 ASVG §131, §131a, §131b Satzung 2020 der Österreichischen Gesundheitskasse Anhang7 VfGG §7 Abs1, §57a Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G58/2024  vom 17.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 21.11.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

Pensionsversicherung Sozialversicherung VfGH / Parteiantrag VfGH / Ablehnung Pensionsrecht Rechtspolitik Legalitätsprinzip Auslegung Ermessen
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1b ASVG §775 Abs2, §775 Abs7, §790 Abs2, §790 Abs6 VfGG §7 Abs2
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Verfassungsgerichtshof: G78/2024  vom 17.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 20.11.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Rundfunkgebühren VfGH / Individualantrag VfGH / Weg zumutbarer Rundfunk Bescheid Eventualantrag VfGH / Legitimation
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc ORF-Beitrags-G 2024 MeldeG 1991 §1 FernmeldegebührenG KommAustria-G Fernseh-ExklusivrechteG VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E1464/2024 ua  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 20.11.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Beschwerdefrist Zustellung VfGH / Fristen
B-VG Art144 Abs1 / Allg ZustellG §13, §17 VfGG §7 Abs2, §82 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G37/2024 ua  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 19.11.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Pensionsrecht Bundesbahnbedienstete VfGH / Weg zumutbarer Bundesbahnen Ruhestandsversetzung Ruhegenuss Übergangsbestimmung VfGH / Legitimation
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc Bundesbahn-PensionsG §2 Abs2 Z1, §2 Abs1 Z3, §5 Abs2, §53b Abs1, §54a Abs2, §60 Abs4, §64 Abs3 BundesbahnG 1992 §52 Abs5 Z4 Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) §1, §67 VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E2261/2024  vom 17.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 19.11.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

II.Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,— bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Veranstaltungswesen Tierschutz Rechtsschutz Geltungsbereich Rückwirkung Beschwer
B-VG Art83 Abs2 TierschutzG §23, §28, §38, §44 Tierschutz-VeranstaltungsV §1, §2 VfGG §7 Abs2
86/01 Veterinärrecht allgemein
Verfassungsgerichtshof: E3283/2024  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 18.11.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

II.Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,— bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Veranstaltungswesen Tierschutz Rechtsschutz Geltungsbereich Rückwirkung Beschwer
B-VG Art83 Abs2 TierschutzG §23, §28, §38, §44 Tierschutz-VeranstaltungsV §1, §2 VfGG §7 Abs2
86/01 Veterinärrecht allgemein
Verfassungsgerichtshof: E2212/2023  vom 17.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 18.11.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Art7 Abs1 B-VG) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Veranlagung (Einkommensteuer) Behinderte Steuerbefreiungen
B-VG Art 7 Abs1 EStG 1988 §34, §35 Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl 303/1996 idF BGBl II 91/1998 §4 VfGG §7 Abs2
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Verfassungsgerichtshof: G119/2024  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 15.11.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Individualantrag Betriebspension VfGH / Weg zumutbarer Pensionskassen Eventualantrag VfGH / Legitimation
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc AUA-Betriebspensions-ÄnderungsG VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G30/2024  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 15.11.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Individualantrag Betriebspension VfGH / Weg zumutbarer Pensionskassen Eventualantrag VfGH / Legitimation
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc AUA-Betriebspensions-ÄnderungsG VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G54/2024, V31/2024  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 15.11.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Individualantrag Volksgruppen VfGH / Prüfungsumfang Minderheiten Verordnung
B-VG Art139 Abs1 Z3, Art140 Abs1 Z1 litc VolksgruppenG §2 VolksgruppenbeiräteV §1 VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G75/2024  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 15.11.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Individualantrag Betriebspension VfGH / Weg zumutbarer Pensionskassen Eventualantrag VfGH / Legitimation
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc AUA-Betriebspensions-ÄnderungsG VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G84/2024  vom 17.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 15.11.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Individualantrag Einkommensteuer VfGH / Weg zumutbarer Einkunftsarten Kapitalvermögen Kapitalertragsteuer VfGH / Legitimation
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc EStG 1988 §27 Abs1, §27 Abs3 VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V44/2024 (V44/2024-7)  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 13.11.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Die Wortfolge "Auf die Gewährung eines FKZ800.000 besteht kein Rechtsanspruch." in Punkt 7.6 des Anhanges zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß §3b Abs3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis EUR 800.000 durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG), BGBl II Nr 497/2020, in der Fassung BGBl II Nr 253/2021 wird als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Der Bundesminister für Finanzen ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.

COVID (Corona) Förderungen VfGH / Aufhebung Wirkung VfGH / Gerichtsantrag Zuschüsse
B-VG Art7 Abs1 / Verordnung B-VG Art139 Abs1 Z1 StGG Art2 ABBAG-Gesetz §3b FixkostenzuschussV 800.000 des Bundesministers für Finanzen gemäß §3b Abs3 ABBAG-G BGBl II 497/2020 idF BGBl II 253/2021 VfGG §7 Abs2
31/04 Bundesbeteiligungen 31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Verfassungsgerichtshof: V64/2023  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 13.11.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Der Antrag wird abgewiesen.

Geschwindigkeitsbeschränkung Straßenverkehrszeichen Verordnung Kundmachung VfGH / Gerichtsantrag Straßenpolizei Geltungsbereich (örtlicher) einer Verordnung
B-VG Art139 Abs1 Z1 StVO 1960 §2, §43, §44, §48, §52, §54 GeschwindigkeitsbeschränkungsV der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 04.07.2022 betreffend die L 193 Faschina Straße §3 VfGG §7 Abs2
90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Verfassungsgerichtshof: V45/2023 (V45/2023-11)  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 12.11.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Punkt 3. der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 16. Jänner 1995, Zlen VI/2 – 16609/1994 – STV und VI/2 – 264/1995 –STV, kundgemacht durch Anbringung von Straßenverkehrszeichen, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Geschwindigkeitsbeschränkung Straßenverkehrszeichen Verordnung Kundmachung Geltungsbereich (örtlicher) einer Verordnung VfGH / Gerichtsantrag VfGH / Präjudizialität VfGH / Prüfungsumfang VfGH / Verwerfungsumfang Determinierungsgebot Ortstafeln
B-VG Art18 Abs1, Art139 Abs1 Z1 GeschwindigkeitsbeschränkungsV des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 16.01.1995 betreffend die Amraser-See-Straße (B 174) StVO 1960 §43, §44, §52 VfGG §7 Abs2
90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Verfassungsgerichtshof: V68/2023 ua (V68/2023-7, V69/2023-5)  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 12.11.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Punkt I.2. der Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 6. Mai 1997, Z101-5/19 - 330056342, war gesetzwidrig.

II.Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Halte(Park-)verbot Verordnung Kundmachung Geltungsbereich (örtlicher) einer Verordnung Straßenverkehrszeichen VfGH / Gerichtsantrag
B-VG Art139 Abs1 Z1 StVO 1960 §29b, §43, §44, §52, §54 Halte- und ParkverbotsV des Stadtsenats der Landeshauptstadt Linz vom 06.05.1997 VfGG §7 Abs2
90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Verfassungsgerichtshof: G60/2024, V38/2024  vom 02.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 11.11.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.1. Soweit sich der Antrag auf §1 Abs2 letzter Satz des Bundesgesetzes über einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG), BGBl I Nr 117/2022, idF BGBl I Nr 169/2022 und §3 UEZG, BGBl I Nr 117/2022, idF BGBl I Nr 169/2022 zur Gänze bezieht, wird er abgewiesen.

2. Soweit sich der Antrag auf §1 Abs2 letzter Satz UEZG, BGBl I Nr 117/2022, idF BGBl I Nr 9/2023 und §3 UEZG, BGBl I Nr 117/2022, idF BGBl I Nr 9/2023 zur Gänze bezieht, wird er abgewiesen.

II.Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen

Förderungen Kosten Energierecht Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes Privatwirtschaftsverwaltung Rechtspolitik Wettbewerbsrecht Wirtschaftsförderung COVID (Corona) EU-Recht Novellierung VfGH / Präjudizialität VfGH / Parteiantrag Selbstbindungsgesetz Selbstbindung Statutargesetz Eventualantrag VfGH / Prüfungsumfang VfGH / Bedenken Einvernehmen Rechte subjektive Rückwirkung
B-VG Art139 Abs1 Z4 B-VG Art140 Abs1 Z1 litd B-VG Art140 Abs4 AEUV Art107, Art108 Unternehmens-EnergiekostenzuschussG §1 Abs2, §3, §5, §7, §8, §10, §12, §14, §15 Förderungsrichtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft betreffend einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen VfGG §7 Abs1, §57a Abs1, §62 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V12/2024 (V12/2024-8)  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 11.11.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.1. Die Punkte 6.12.1 bis 6.12.3 und 6.14.1 bis 6.14.4 der Polizeidiensthundevorschrift 2015 (PDHV 2015), Erlass des Bundesministers für Inneres, Zl BMI-EE2200/0057-II/2/b/2015 idF Zl BMI-EE2200/0063-II/2/b/2017, kundgemacht in der Datenbank "Informationen und Verwaltungsvorschriften" des Bundesministeriums für Inneres, werden als gesetzwidrig aufgehoben.

2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 2025 in Kraft.

3. Der Bundesminister für Inneres ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.

II.Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Polizei Bezüge sonstige Verordnung Kundmachung Erlass VfGH / Prüfungsumfang VfGH / Präjudizialität VfGH / Fristsetzung VfGH / Gerichtsantrag
B-VG Art139 Abs1 Z1 Polizeidiensthundevorschrift 2015 GehG 1956 §15, §20 PauschalierungsV betreffend die Aufwandsentschädigung für Diensthundeführer BGBlG 2004 §4 VfGG §7 Abs2
63/02 Gehaltsgesetz 1956
Verfassungsgerichtshof: WI3/2024  vom 30.07.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 08.11.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Wahlanfechtung

I.Die Anfechtung wird zurückgewiesen.

II.Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.

VfGH / Wahlanfechtung Europawahl VfGH / Formerfordernisse Wahlen VfGH / Antrag VfGH / Verfahrenshilfe
B-VG Art141 EuropawahlO VfGG §7 Abs2, §15 Abs2, §67 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G97/2024  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 07.11.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Parteiantrag VfGH / Legitimation VfGH / Fristen
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd ZPO §54 Abs1a, §464 VfGG §7 Abs2, §62a
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G69/2024, V42/2024  vom 02.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 04.11.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird abgewiesen.

COVID (Corona) Förderungen Vermietung und Verpachtung Eigentumsbeschränkung Rechtsschutz Rückwirkung Vertrauensschutz Verhältnismäßigkeit Rechtspolitik Zivilrecht Verwaltungsökonomie VfGH / Gerichtsantrag
B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art139 Abs1 Z1 B-VG Art140 Abs1 Z1 lita StGG Art2 StGG Art5 EMRK 1. ZP Art1 ABGB §1104, 1105 COFAG-Neuordnungs- und AbwicklungsG §1, §2, §3, §24, §25 ABBAG-Gesetz §2, §3b Abs5, §3b Abs6, §3bAbs7 FixkostenzuschussV des Bundesministers für Finanzen gemäß §3b Abs3 ABBAG-G BGBl II 225/2020 idF BGBl II 111/2022 VfGG §7 Abs1
31/04 Bundesbeteiligungen
Verfassungsgerichtshof: G95/2024  vom 17.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 04.11.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

Mutterschutz VfGH / Parteiantrag VfGH / Ablehnung Rechtspolitik Entgeltfortzahlung Kündigungs- und Entlassungsschutz
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1b MutterschutzG 1979 §4a, §14 Abs2 VfGG §7 Abs2
60/02 Arbeitnehmerschutz
Verfassungsgerichtshof: V8/2024 (V8/2024-8)  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 04.11.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Der Bebauungsplan "IG-B1d IGLS, Bereich Patscher Straße, Gletscherblick", beschlossen vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck am 24. Februar 2000, kundgemacht an der Amtstafel vom 3. bis zum 17. April 2000, wird, soweit er sich auf die Grundstücke Nr 680/2 und 680/8, beide KG Igls, bezieht, als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Bebauungsplan Bebauungsvorschriften Baurecht Raumordnung Übergangsbestimmung VfGH / Gerichtsantrag
B-VG Art139 Abs1 Z1 Bebauungsplan des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 24.02.2000 "IG B1d IGLS, Bereich Patscher Straße, Gletscherblick" Tir RaumOG 2001 §62, §114 Tir RaumOG 2006 §62, §112 Tir RaumOG 2011 §117 Tir RaumOG 2022 §54, §56, §62, §121 VfGG §7 Abs2
L80 Raumordnung
Verfassungsgerichtshof: G120/2024  vom 02.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 29.10.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Untersuchungsausschuss VfGH / Individualantrag VfGH / Legitimation Nationalrat Medienrecht
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc VO-UA §17 Abs1 VfGG §7 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E3409/2023  vom 24.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 25.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Entscheidungserlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage) Derogation materielle Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes Zivildienst elektronische Signatur
B-VG Art 7 Abs1 / Gerichtsakt ZivildienstG §74 AVG §18 VfGG §7 Abs1
44 Zivildienst
Verfassungsgerichtshof: G3504/2023 (G3504/2023-14)  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 24.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.1. Die Wort- und Zeichenfolge "dies auf Grund des Art6 Abs1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl Nr 210/1958, oder des Art47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, ABl. Nr C83 vom 30.03.2010 S. 389, geboten ist," in §8a Abs1 des Bundesgesetzes über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG), BGBl I Nr 33/2013, idF BGBl I Nr 24/2017 wird als verfassungswidrig aufgehoben.

2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2026 in Kraft.

3. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

4. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

II.Im Übrigen wird §8a des Bundesgesetzes über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG), BGBl I Nr 33/2013, idF BGBl I Nr 109/2021 nicht als verfassungswidrig aufgehoben.

Verwaltungsgerichtsverfahren Verfahrenshilfe Rechtsschutz Rechtsstaatsprinzip Bundesverwaltungsgericht Landesverwaltungsgericht Verwaltungsstrafrecht civil rights Zivilrecht Strafrecht Kostentragung VfGH / Verwerfungsumfang Auslegung systematische Auslegung teleologische VfGH / Fristsetzung Verwaltungsgerichtshof Auslegung verfassungskonforme EU-Recht
B-VG Art44 B-VG Art130 B-VG Art140 Abs1 Z1 litb EMRK Art6 EU-Grundrechte-Charta Art47 VwGVG §8a, §17, §40 AVG §13a VfGG §7 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V57/2024 (V57/2024-8)  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 23.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.§4 iVm Deckplan 1 (Bebauungsplanzonierungsplan) des 4.0 Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Graz, Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz Nr 04/2018, wird, soweit damit für das Grundstück Nr .180/4, EZ 2952, KG 63125 Webling, die Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung vorgesehen wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Steiermark verpflichtet.

Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Bauverbot Baubewilligung Baurecht Raumordnung Verordnungserlassung Eigentumsbeschränkung VfGH / Gerichtsantrag Entscheidungspflicht
B-VG Art139 Abs1 Z1 StGG Art5 EMRK 1. ZP Art1 Stmk RaumOG 2010 §9 , §26, §40 Flächenwidmungsplan 4.0 der Landeshauptstadt Graz §4, Deckplan1 VfGG §7 Abs2
L80 Raumordnung
Verfassungsgerichtshof: V73/2024 (V73/2024-6)  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 23.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.§4 iVm Deckplan 1 (Bebauungsplanzonierungsplan) des 4.0 Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Graz, Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz Nr 04/2018, wird, soweit damit für die Grundstücke Nr 508/7, 509 und 510/1, EZ217, KG 63102 St. Leonhard, die Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung vorgesehen wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Steiermark verpflichtet.

Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Baubewilligung Bauverbot Baurecht Raumordnung Verordnungserlassung Eigentumsbeschränkung VfGH / Gerichtsantrag Entscheidungspflicht
B-VG Art139 Abs1 Z1 StGG Art5 EMRK 1. ZP Art1 Stmk RaumOG 2010 §9 , §26, §40 Flächenwidmungsplan 4.0 der Landeshauptstadt Graz §4, Deckplan1 VfGG §7 Abs2
L80 Raumordnung
Verfassungsgerichtshof: E3587/2023  vom 02.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 23.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Asylrecht Wehrpflicht Entscheidungsbegründung Rückkehrentscheidung
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 EMRK Art2, Art3, Art8 AsylG 2005 §3, §8, §10, §57 FremdenpolizeiG 2005 §46, §52, §55 VfGG §7 Abs1
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: UA17/2024  vom 24.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 23.10.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Antrag betreffend eines Untersuchungsausschusses

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

VfGH / Untersuchungsausschuss Rechte höchstpersönliche Ehrenbeleidigung Datenschutz Privat- und Familienleben
B-VG Art57 Abs1 B-VG Art138b Abs1 Z7 EMRK Art8 VO-UA §22, §23, §24, §25 Abs2, §26, §27 ABGB §16, §1330 DSG §1 VfGG §7 Abs1, §56i
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E119/2023  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 22.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Beschluss wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Beschluss wird aufgehoben.

II.Das Land Wien ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3.139,20 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

VfGH / Anlassfall Verfahrenshilfe Verwaltungsgerichtsverfahren
B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall VwGVG §8a Abs1 VfGG §7 Abs1
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: G3317/2023  vom 18.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 22.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.Der Hauptantrag wird zurückgewiesen.

II.Der Eventualantrag wird abgewiesen.

Einkommensteuer Grundstück land- oder forstwirtschaftliches Waldnutzung Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft Determinierungsgebot Eventualantrag VfGH / Gerichtsantrag VfGH / Prüfungsumfang Verwaltungsökonomie Auslegung Rechtsbegriffe unbestimmte Rechtspolitik
B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art18 Abs1 B-VG Art140 Abs1 Z1 lita StGG Art2 EStG 1988 §2, §4, §6, §12 Abs7, §37 Abs6 BAO §125 ForstG 1975 §173 VfGG §7 Abs1
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Verfassungsgerichtshof: E1547/2023  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 21.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

VfGH / Anlassfall Verfahrenshilfe Verwaltungsgerichtsverfahren
B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall VwGVG §8a Abs1 VfGG §7 Abs1
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E3787/2023  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 21.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

VfGH / Anlassfall Verfahrenshilfe Verwaltungsgerichtsverfahren
B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall VwGVG §8a Abs1 VfGG §7 Abs1
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: V45/2024 ua  vom 26.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 18.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Die Anträge auf Aufhebung des §21 Abs3 FMA-KVO 2016, BGBl Nr II 419/2015, idF BGBl II Nr 408/2021 werden zurückgewiesen.

II. Im Übrigen werden die (Eventual-)Anträge abgewiesen.

Bankenaufsicht Verordnung Kostentragung Verhältnismäßigkeit Legalitätsprinzip Geldwesen Bankwesen VfGH / Gerichtsantrag VfGH / Prüfungsumfang VfGH / Bedenken Verwaltungsökonomie Verordnungserlassung Grundlagenforschung Aufsichtsrecht
B-VG Art7 Abs1 / Verordnung B-VG Art126b Abs1 B-VG Art126b Abs5 B-VG Art139 Abs1 Z1 StGG Art2 Finanzmarkt-GeldwäscheG §2, §25, §28, §32a FinanzmarktaufsichtsbehördenG §17, §18, §19 Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Kosten der Finanzmarktaufsicht §3, §4, §21a Abs2, §21a Abs3 VfGG §7 Abs1
37/02 Kreditwesen
Verfassungsgerichtshof: G107/2024  vom 02.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 17.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

§71 Abs13 Tiroler Bauordnung 2022 – TBO 2022, LGBl für Tirol Nr 44/2022, idF LGBl für Tirol Nr 64/2023 wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.

Baurecht Baubewilligung Amnestie Schwarzbauten Flächenwidmungsplan Raumordnung
B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 Z1 litb StGG Art2 Tir BauO 2022 §6, §33, §71 Abs13, §59 VfGG §7 Abs1
L8200 Bauordnung
Verfassungsgerichtshof: V51/2024 (V51/2024-9)  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 16.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.§9 iVm Blatt AA18-3 (Bebauungsplanzonierungsplan) des Flächenwidmungsplanes 1.00 der Marktgemeinde Scheifling, beschlossen im Gemeinderat am 27. Juni 2019, 17. Oktober 2019, 25. Mai 2020 und 2. Juli 2020, genehmigt mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juli 2020 und kundgemacht an der Amtstafel der Marktgemeinde Scheifling vom 4. bis 18. August 2020, wird, soweit damit für das Grundstück Nr 269, EZ539, KG 65320 Scheifling, die Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung vorgesehen wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Steiermark verpflichtet.

Bebauungsplan Flächenwidmungsplan Eigentumsbeschränkung Bauverbot Verordnungserlassung Entscheidungspflicht Baurecht VfGH / Gerichtsantrag Baubewilligung Raumordnung
B-VG Art139 Abs1 Z1 StGG Art5 Stmk BauG §5, §9 Stmk RaumOG 2010 §8, §26, §30, §40 Flächenwidmungsplan 1.00 des Gemeinderats der Marktgemeinde Scheifling vom 27.06.2019, 17.10.2019, 25.05.2020 und 02.07.2020 §9 VfGG §7 Abs1
L8000 Raumordnung
Verfassungsgerichtshof: V31/2023  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 15.10.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Gerichtsantrag VfGH / Prüfungsumfang Bebauungsplan Aufschließungsgebiet Flächenwidmungsplan Verordnungserlassung Entscheidungspflicht Raumordnung
B-VG Art139 Abs1 Z1 Flächenwidmungsplan 4.0 der Landeshauptstadt Graz §4 Stmk RaumOG 2010 §9, §26, §29, §40 VfGG §7 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E834/2024  vom 02.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 15.10.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

VfGH / Anlassfall Baurecht Flächenwidmungsplan VfGH / Ablehnung
B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall Tir BauO 2022 §71 Abs13 VfGG §7 Abs1
L8200 Bauordnung
Verfassungsgerichtshof: E4003/2023  vom 03.10.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 14.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen.

Privat- und Familienleben Rechtspolitik Meinungsäußerungsfreiheit Glaubens- und Gewissensfreiheit Religionsfreiheit Verwaltungsstrafrecht Geldstrafe
B-VG Art10 Abs1 Z7 EMRK Art8 EMRK Art9 Anti-GesichtsverhüllungsG §1, §2 Abs1, §3, §4, §5 VfGG §7 Abs1
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: G13/2024  vom 25.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 10.10.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Rundfunkgebühren Verweisung dynamische Verweisung Landes- auf Bundesrecht VfGH / Prüfungsumfang VfGH / Formerfordernisse VfGH / Bedenken Rundfunk Medienrecht Landtag Eventualantrag
B-VG Art18 Abs1, Art140 Abs1 Z3 Stmk Kultur- und SportförderungsabgabeG §1, §2 Abs3, §3 Abs4, §3, §4, §5, §6, §7, §8 ORF-Beitrags-G 2024 §4, §8, §10, §12, §17, §19, §21 VfGG §7 Abs1, §62 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G32/2024  vom 24.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.10.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Das Gesetzesprüfungsverfahren wird eingestellt.

Einstellung VfGH / Präjudizialität Derogation materielle Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes elektronische Signatur Bescheid Unterschrift Bedarfskompetenz
B-VG Art11 Abs2, Art140 Abs1 Z1 litb AVG §18, §82a ZivildienstG §74 VfGG §7 Abs1
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Verfassungsgerichtshof: G3/2024 ua  vom 20.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.10.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Anträge werden zurückgewiesen.

Grundsteuer Steuerbefreiungen Förderungen Wohnbauförderung VfGH / Prüfungsumfang VfGH / Gerichtsantrag
B-VG Art140 Abs1 Z1 lita Bgld GrundsteuerbefreiungsG 1995 §1 Abs2 Bgld WohnbauförderungsG 2018 §1, §3, §4, §5, §14, §16 VfGG §7 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: E2793/2024  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Salzburg ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– verzeichneten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Staatsbürgerschaftsrecht Entscheidungsbegründung Landesverwaltungsgericht Kinder
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 StbG 1985 §5, §10 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: E615/2024  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Beschluss im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt.

Der Beschluss wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Sicherheitspolizei Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Landesverwaltungsgericht Polizei Entscheidungsbegründung
B-VG Art83 Abs2 B-VG Art130 Abs1 Z2 SicherheitspolizeiG §88 Abs1 Anhalteordnung §12 VfGG §7 Abs2
41/01 Sicherheitsrecht
Verfassungsgerichtshof: V9/2024  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 09.10.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Individualantrag Derogation VfGH / Legitimation VfGH / Prüfungszeitpunkt
B-VG Art139 Abs1 Z3 GrenzkontrollG §3, §4, §5, §10 Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 30.06.1998 betreffend die Erklärung des beim Grenzstein XXIII/133 KG Trögern, Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach, politischer Bezirk Völkermarkt, Kärnten, gelegene[n] Teiles der Bundesgrenze zum Grenzübergang Verordnung der Bundesministerin für Inneres mit der sonstige Grenzübergangsstellen gemäß §3 Abs2 Grenzkontrollgesetz festgelegt werden AnlageD VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G147/2022 (G147/2022-13)  vom 20.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 08.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.§6 Abs1 litb des Gesetzes zur Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung (Kärntner Chancengleichheitsgesetz – K-ChG), LGBl für Kärnten Nr 8/2010, idF LGBl für Kärnten Nr 23/2021 war verfassungswidrig.

II.Der Landeshauptmann von Kärnten ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Unterhalt Behinderte Ausgleichszulage Mindestsicherung Auslegung Zivilrecht Sozialhilfe VfGH / Gerichtsantrag
B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 Z1 lita StGG Art2 Sozialhilfe-GrundsatzG §1, §2, §7 Abs1 Krnt ChancengleichheitsG §6 Abs1 litb, §7, §8 VfGG §7 Abs1
L45 Sozialrecht
Verfassungsgerichtshof: WI1/2024  vom 18.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 08.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Wahlanfechtung

Der Anfechtung wird nicht stattgegeben

VfGH / Wahlanfechtung Gemeinderat Bürgermeister Wahlkarten Verhältniswahl Kundmachung Wahlwerbung Wahlrecht freies Wohnsitz Stimmenabgabe Landesverfassung Gemeinderecht Wahlen Wahlkreise
B-VG Art117 B-VG Art141 Abs1 lita B-VG Art141 Abs1 litb Innsbrucker WahlO 2011 §1, §2, §3, §6, §23, §26, §35, §41, §46, §47, §54, §57, §58, §67, §73, §79 Tir LandesO 1989 Art38 VfGG §7 Abs1, §67 Abs2
L1010 Stadtrecht
Verfassungsgerichtshof: E1046/2024  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 07.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts

I.Die beschwerdeführende Person ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung Fremder untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der beschwerdeführenden Person zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Asylrecht Entscheidungsbegründung Ermittlungsverfahren Rückkehrentscheidung Homosexualität
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 AsylG 2005 §3, §8, §10, §57 FremdenpolizeiG 2005 §46, §52, §55 VfGG §7 Abs2
41/02 Staatsbürgerschaft Pass- und Melderecht Fremdenrecht Asylrecht
Verfassungsgerichtshof: G86/2024  vom 26.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 04.10.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

Strafprozessrecht VfGH / Parteiantrag VfGH / Ablehnung Kosten Verteidigung Zusammentreffen strafbarer Handlungen
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1b StPO §393 Abs1, §393a VfGG §7 Abs1
25/01 Strafprozess
Verfassungsgerichtshof: G135/2024  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 02.10.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Parteiantrag VfGH / Prüfungsumfang Offenlegungspflicht Handelsrecht VfGH / Bedenken
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd UGB §277, §278, §279, §280, §281, §282, §283 VfGG §7 Abs2, §62 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G90/2024  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 02.10.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Parteiantrag VfGH / Prüfungsumfang Offenlegungspflicht Handelsrecht VfGH / Bedenken
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd UGB §277, §278, §279, §280, §281, §282, §283 VfGG §7 Abs2, §62 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V32/2024  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 02.10.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

Der Antrag wird abgewiesen.

Verwaltungsverfahren Bescheid Unterschrift Auslegung Bescheid Zurechnung Gemeindevollziehungsorgane Magistrat VfGH / Gerichtsantrag
B-VG Art11, Art18, Art108, Art109, Art118, Art139 Abs1 Z1 AVG §18 Abs4 Stadtverfassung Wr §78, §91 Abs4, §107 GeschäftsO für den Magistrat der Stadt Wien §1, §46 Abs4, §46 Abs6, §47 Abs6 NamensänderungsG §7 VfGG §7 Abs2
L70 Verfassungs- und Organisationsrecht (V) L70/10 Verfassungs-, Organisations- und Gebietsrecht
Verfassungsgerichtshof: G100/2024  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 01.10.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.Der Antrag gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG wird zurückgewiesen.

II.Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Stellung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litc B-VG und im Umfang des §64 Abs1 Z1 lita ZPO zur Antragstellung gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG wird zurückgewiesen.

VfGH / Parteiantrag VfGH / Anwaltszwang VfGH / Formerfordernisse VfGH / Verfahrenshilfe res iudicata VfGH / Individualantrag
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc , Art140 Abs1 Z1 litd ABGB §283 ZPO §63 VfGG §7 Abs2, §17 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G94/2024  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 01.10.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

I.Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.

II.Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.

VfGH / Ablehnung Erbrecht Rückwirkung VfGH / Parteiantrag Vertrauensschutz
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1b ABGB §725, §1503 Abs7 VfGG §7 Abs2
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Verfassungsgerichtshof: G102/2024 ua  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 30.09.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Fristen Kindschaftsrecht Unterhalt VfGH / Legitimation Rechtsmittel VfGH / Parteiantrag VfGH / Präjudizialität
B-VGArt140 Abs1 Z1 litd UnterhaltsvorschußG §9 Abs2 AußStrG §46 VfGG §7 Abs2, §62a Abs1 Z7
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G101/2024  vom 17.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 27.09.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

VfGH / Zuständigkeit Strafprozessrecht Richter Befangenheit Rechtsmittel VfGH / Parteiantrag
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd StPO §43, §44, §45 Abs3, §281 VfGG §7 Abs2, §62a Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G132/2024  vom 17.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 26.09.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren VfGH / Bedenken VfGH / Formerfordernisse VfGH / Parteiantrag
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd StaatsanwaltschaftsG §35c VfGG §7 Abs2
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: V49/2024 (V49/2024-8)  vom 17.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 26.09.2024

Icon Entscheidungsart Erkenntnis

Betreff Verordnungsprüfungsverfahren

I.Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Schörfling am Attersee Teil A: Flächenwidmungsteil Nr 5, beschlossen vom Gemeinderat der Marktgemeinde Schörfling am Attersee am 24. April 2018, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 27. Juni 2018 und kundgemacht an der Amtstafel vom 10. bis 28. August 2018, wird, soweit er sich auf das Grundstück Nr 199/2, KG Kammer, bezieht, als gesetzwidrig aufgehoben.

II.Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Flächenwidmungsplan Verordnungserlassung Bebauungsvorschriften Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen VfGH / Gerichtsantrag Raumordnung Baurecht
B-VG Art139 Abs1 Z1 Oö RaumOG 1994 §33 Flächenwidmungsplan des Gemeinderats der Marktgemeinde Schörfling am Attersee vom 24.04.2018 VfGG §7 Abs2
L8000 Raumordnung
Verfassungsgerichtshof: G71/2024  vom 16.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 26.09.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

Der Antrag wird zurückgewiesen

VfGH / Parteiantrag VfGH / Prüfungsumfang Zivilprozess Auslegung eines Antrages
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd ZPO §128 Abs1, §222 Abs1, §222 Abs2, §464 Abs1, §468 Abs2 VfGG §7 Abs2, §62 Abs1
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof: G77/2024  vom 17.09.2024

Icon Veröffentlichungsdatum Veröffentlichungsdatum: 25.09.2024

Icon Entscheidungsart Beschluss

Betreff Gesetzesprüfungsverfahren

VfGH / Ablehnung Strafprozessrecht Sachverständige VfGH / Parteiantrag
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1b PersFrSchG 1988 Art2 StPO §429, §430 Abs1 Z2 StGB §21 VfGG §7 Abs2
25/01 Strafprozeß