Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
211 Einträge · Letztes Datenupdate: 10.12.2024 21:23:51
Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024
Beschluss
Verordnungsprüfungsverfahren
Das Verordnungsprüfungsverfahren wird eingestellt.
Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024
Beschluss
Verordnungsprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024
Beschluss
Verordnungsprüfungsverfahren
Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
II.Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024
Beschluss
Verordnungsprüfungsverfahren
Das Verfahren wird eingestellt.
Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 09.12.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Velden am Wörther See, beschlossen vom Gemeinderat der Marktgemeinde Velden am Wörther See am 7. Juli 2004 und 14. September 2004, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 26. November 2004, kundgemacht in der Kärntner Landeszeitung am 2. Dezember 2004, soweit er sich auf das Grundstück Nr 294/3, KG Duel, bezieht, wird nicht als gesetzwidrig aufgehoben.
Veröffentlichungsdatum: 06.12.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 06.12.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 06.12.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 06.12.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 06.12.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 06.12.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 06.12.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 06.12.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 06.12.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 05.12.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 05.12.2024
Beschluss
Verordnungsprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 05.12.2024
Beschluss
Verordnungsprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 05.12.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 04.12.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 04.12.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 02.12.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 29.11.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden unter-einander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 25.11.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
II.Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
Veröffentlichungsdatum: 25.11.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
II.Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
Veröffentlichungsdatum: 25.11.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
II.Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
Veröffentlichungsdatum: 21.11.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 21.11.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
Veröffentlichungsdatum: 21.11.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
Veröffentlichungsdatum: 20.11.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 20.11.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 19.11.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 19.11.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,— bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 18.11.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,— bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 18.11.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Art7 Abs1 B-VG) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 15.11.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 15.11.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 15.11.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 15.11.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 15.11.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 13.11.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
Der Antrag wird abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 13.11.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.Die Wortfolge "Auf die Gewährung eines FKZ800.000 besteht kein Rechtsanspruch." in Punkt 7.6 des Anhanges zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß §3b Abs3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis EUR 800.000 durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG), BGBl II Nr 497/2020, in der Fassung BGBl II Nr 253/2021 wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Der Bundesminister für Finanzen ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 13.11.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 12.11.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.Punkt I.2. der Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 6. Mai 1997, Z101-5/19 - 330056342, war gesetzwidrig.
II.Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 12.11.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.Punkt 3. der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 16. Jänner 1995, Zlen VI/2 – 16609/1994 – STV und VI/2 – 264/1995 –STV, kundgemacht durch Anbringung von Straßenverkehrszeichen, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 11.11.2024
Erkenntnis
Gesetzesprüfungsverfahren
I.1. Soweit sich der Antrag auf §1 Abs2 letzter Satz des Bundesgesetzes über einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG), BGBl I Nr 117/2022, idF BGBl I Nr 169/2022 und §3 UEZG, BGBl I Nr 117/2022, idF BGBl I Nr 169/2022 zur Gänze bezieht, wird er abgewiesen.
2. Soweit sich der Antrag auf §1 Abs2 letzter Satz UEZG, BGBl I Nr 117/2022, idF BGBl I Nr 9/2023 und §3 UEZG, BGBl I Nr 117/2022, idF BGBl I Nr 9/2023 zur Gänze bezieht, wird er abgewiesen.
II.Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen
Veröffentlichungsdatum: 11.11.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.1. Die Punkte 6.12.1 bis 6.12.3 und 6.14.1 bis 6.14.4 der Polizeidiensthundevorschrift 2015 (PDHV 2015), Erlass des Bundesministers für Inneres, Zl BMI-EE2200/0057-II/2/b/2015 idF Zl BMI-EE2200/0063-II/2/b/2017, kundgemacht in der Datenbank "Informationen und Verwaltungsvorschriften" des Bundesministeriums für Inneres, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 2025 in Kraft.
3. Der Bundesminister für Inneres ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
II.Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 08.11.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 08.11.2024
Beschluss
Wahlanfechtung
I.Die Anfechtung wird zurückgewiesen.
II.Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 08.11.2024
Erkenntnis
Gesetzesprüfungsverfahren
I.1. §35 Abs3 Satz 2 des Salzburger Landeselektrizitätsgesetzes 1999 – LEG, LGBl für Salzburg Nr 75/1999 (WV), idF LGBl für Salzburg Nr 73/2014 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
2. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
3. Die aufgehobene Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.
4. Der Landeshauptmann von Salzburg ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt für Salzburg verpflichtet.
II.Der Antrag wird abgewiesen, soweit er sich gegen §35 Abs1 Satz 2 und Abs2 Satz 1 des Salzburger Landeselektrizitätsgesetzes 1999 – LEG, LGBl für Salzburg Nr 75/1999 (WV), idF LGBl für Salzburg Nr 73/2014 richtet.
III.Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt.
Veröffentlichungsdatum: 07.11.2024
Erkenntnis
Gesetzesprüfungsverfahren
I.Der Gesetzesprüfungsantrag wird zurückgewiesen.
II.1. Punkt 146. der Satzung der Oö Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge idF des Beschlusses des Verwaltungsrates der Oö Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge vom 5. November 1996, kundgemacht auf der Homepage der Oö Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge (https://www.lkuf.at/ueber-uns/satzungen)
, wird zur Gänze als gesetzwidrig aufgehoben.
2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 15. März 2025 in Kraft.
3. Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Oberösterreich verpflichtet.
III.Im Übrigen wird der Verordnungsprüfungsantrag abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 07.11.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 07.11.2024
Beschluss
Wählerevidenzangelegenheit
Die Anfechtung wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 04.11.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 04.11.2024
Erkenntnis
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 04.11.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 04.11.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.Der Bebauungsplan "IG-B1d IGLS, Bereich Patscher Straße, Gletscherblick", beschlossen vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck am 24. Februar 2000, kundgemacht an der Amtstafel vom 3. bis zum 17. April 2000, wird, soweit er sich auf die Grundstücke Nr 680/2 und 680/8, beide KG Igls, bezieht, als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 29.10.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 25.10.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 25.10.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 24.10.2024
Erkenntnis
Gesetzesprüfungsverfahren
I.1. Die Wort- und Zeichenfolge "dies auf Grund des Art6 Abs1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl Nr 210/1958, oder des Art47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, ABl. Nr C83 vom 30.03.2010 S. 389, geboten ist," in §8a Abs1 des Bundesgesetzes über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG), BGBl I Nr 33/2013, idF BGBl I Nr 24/2017 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2026 in Kraft.
3. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
4. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
II.Im Übrigen wird §8a des Bundesgesetzes über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG), BGBl I Nr 33/2013, idF BGBl I Nr 109/2021 nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
Veröffentlichungsdatum: 23.10.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.§4 iVm Deckplan 1 (Bebauungsplanzonierungsplan) des 4.0 Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Graz, Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz Nr 04/2018, wird, soweit damit für die Grundstücke Nr 508/7, 509 und 510/1, EZ217, KG 63102 St. Leonhard, die Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung vorgesehen wird, als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Steiermark verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 23.10.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.§4 iVm Deckplan 1 (Bebauungsplanzonierungsplan) des 4.0 Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Graz, Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz Nr 04/2018, wird, soweit damit für das Grundstück Nr .180/4, EZ 2952, KG 63125 Webling, die Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung vorgesehen wird, als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Steiermark verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 23.10.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 23.10.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 23.10.2024
Beschluss
Antrag betreffend eines Untersuchungsausschusses
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 23.10.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.§4 iVm Deckplan 1 (Bebauungsplanzonierungsplan) des 4.0 Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Graz, Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz Nr 04/2018, wird, soweit damit für das Grundstück Nr 974/17, EZ1359, KG 63104 Lend, die Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung vorgesehen wird, als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Steiermark verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 22.10.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Beschluss wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Beschluss wird aufgehoben.
II.Das Land Wien ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3.139,20 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 22.10.2024
Erkenntnis
Gesetzesprüfungsverfahren
I.Der Hauptantrag wird zurückgewiesen.
II.Der Eventualantrag wird abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 21.10.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 21.10.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 18.10.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.Die Anträge auf Aufhebung des §21 Abs3 FMA-KVO 2016, BGBl Nr II 419/2015, idF BGBl II Nr 408/2021 werden zurückgewiesen.
II. Im Übrigen werden die (Eventual-)Anträge abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 17.10.2024
Erkenntnis
Gesetzesprüfungsverfahren
§71 Abs13 Tiroler Bauordnung 2022 – TBO 2022, LGBl für Tirol Nr 44/2022, idF LGBl für Tirol Nr 64/2023 wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
Veröffentlichungsdatum: 16.10.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.§9 iVm Blatt AA18-3 (Bebauungsplanzonierungsplan) des Flächenwidmungsplanes 1.00 der Marktgemeinde Scheifling, beschlossen im Gemeinderat am 27. Juni 2019, 17. Oktober 2019, 25. Mai 2020 und 2. Juli 2020, genehmigt mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juli 2020 und kundgemacht an der Amtstafel der Marktgemeinde Scheifling vom 4. bis 18. August 2020, wird, soweit damit für das Grundstück Nr 269, EZ539, KG 65320 Scheifling, die Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung vorgesehen wird, als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Steiermark verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 15.10.2024
Beschluss
Verordnungsprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 15.10.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 14.10.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 14.10.2024
Beschluss
Verordnungsprüfungsverfahren
Das Verfahren wird eingestellt.
Veröffentlichungsdatum: 10.10.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 09.10.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Das Gesetzesprüfungsverfahren wird eingestellt.
Veröffentlichungsdatum: 09.10.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Anträge werden zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 09.10.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Salzburg ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– verzeichneten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 09.10.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Beschluss im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt.
Der Beschluss wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 09.10.2024
Beschluss
Verordnungsprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 08.10.2024
Erkenntnis
Gesetzesprüfungsverfahren
I.§6 Abs1 litb des Gesetzes zur Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung (Kärntner Chancengleichheitsgesetz – K-ChG), LGBl für Kärnten Nr 8/2010, idF LGBl für Kärnten Nr 23/2021 war verfassungswidrig.
II.Der Landeshauptmann von Kärnten ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 08.10.2024
Erkenntnis
Wahlanfechtung
Der Anfechtung wird nicht stattgegeben
Veröffentlichungsdatum: 07.10.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 07.10.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die beschwerdeführende Person ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung Fremder untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der beschwerdeführenden Person zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 04.10.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 04.10.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird im beantragten Umfang stattgegeben.
II.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
III.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 03.10.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertretung die mit € 2.622, ─ bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 02.10.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 02.10.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 02.10.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
Der Antrag wird abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 01.10.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
I.Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.
II.Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 01.10.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
I.Der Antrag gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG wird zurückgewiesen.
II.Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Stellung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litc B-VG und im Umfang des §64 Abs1 Z1 lita ZPO zur Antragstellung gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 01.10.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 30.09.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 30.09.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 27.09.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 26.09.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Schörfling am Attersee Teil A: Flächenwidmungsteil Nr 5, beschlossen vom Gemeinderat der Marktgemeinde Schörfling am Attersee am 24. April 2018, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 27. Juni 2018 und kundgemacht an der Amtstafel vom 10. bis 28. August 2018, wird, soweit er sich auf das Grundstück Nr 199/2, KG Kammer, bezieht, als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 26.09.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 26.09.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen
Veröffentlichungsdatum: 26.09.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.Punkt 2. der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 19. August 2003, Z6/350-2135/4-2003, kundgemacht durch Anbringung von Straßenverkehrszeichen, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Salzburger Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 25.09.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Veröffentlichungsdatum: 25.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 25.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander gemäß ArtI Abs1 des Bundesverfassungsgesetzes zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl Nr 390/1973, verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 25.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht gemäß Art47 Abs2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 25.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 25.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.640,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 25.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 23.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird im Umfang der Gebührenbefreiung stattgegeben.
II.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
III.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 19.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 des Bundesverfassungsgesetzes zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 19.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 18.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß Art47 Abs2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 18.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit die Beschwerde gegen die Erlassung eines auf die Dauer von zwei Jahren befristeten Einreiseverbotes abgewiesen wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.
2.Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 17.09.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antrag auf Verfahrenshilfe wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 17.09.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 17.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 17.09.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung des (im Spruchpunkt II. genannten) Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
II.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung eines Antrages auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird als verspätet zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 16.09.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
Der (nunmehrige) Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 16.09.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antrag auf Verfahrenshilfe wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 13.09.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 12.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit insgesamt € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 12.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 12.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 11.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 11.09.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.Die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Kitzbühel vom 22. September 2014, Z2474/07, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel der Stadtgemeinde Kitzbühel in der Zeit vom 30. September bis 16. Oktober 2014 sowie durch Anbringung von Straßenverkehrszeichen, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 11.09.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
Der Antrag wird abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 10.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Art2 StGG und Art7 Abs1 B-VG) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 3.640,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 10.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 10.09.2024
Beschluss
Verordnungsprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 10.09.2024
Erkenntnis
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.1. Die Beschwerdeführerin ist durch den Beschluss I., mit dem die Beschwerde als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Dieser Beschluss wird aufgehoben.
2. Im Übrigen, also soweit die Beschwerde Beschluss II. betrifft, wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
II.Das Land Steiermark ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 09.09.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
Der Antrag wird abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 09.09.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
Der Antrag wird abgewiesen
Veröffentlichungsdatum: 09.09.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
Der Antrag wird abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 05.09.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
Die Einsicht in die im Verfahren zu E692/2024 abgegebene Stellungnahme des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Bregenz vom 26. April 2024 sowie in die vorgelegten Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Bregenz, mit der für Teile der Bregenzer Innenstadt eine Fußgängerzone verordnet wurde, wird mit Ausnahme der in diesen Akten einliegenden E-Mails von natürlichen Personen, die nicht an die verordnungserlassende Behörde, sondern an Interessenvertretungen gerichtet sind, gewährt.
Veröffentlichungsdatum: 02.09.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
Der Antrag wird abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 02.09.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.Die Wort- und Zeichenfolgen "1,4 + 145 m", "Rechts", "80 Km/h (§52/10a)" und "§54 /5b '1,6 km'" in Punkt II.A. der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 9. Oktober 2018, Z05/04/45143/1994/035, kundgemacht durch Anbringung von Straßenverkehrszeichen, waren bis zum 7. Dezember 2022 gesetzwidrig.
II.Die Salzburger Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 02.09.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.Punkt 2. der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck vom 25. April 2002, ZII-SV-97/2002, kundgemacht durch Anbringung von Straßenverkehrszeichen, war gesetzwidrig.
II.Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 29.08.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau vom 16. Juli 2009, ZVerkR10-501-42-2009, kundgemacht durch Anbringung von Straßenverkehrszeichen, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 28.08.2024
Beschluss
Wahlanfechtung
Die Anfechtung wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 28.08.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 28.08.2024
Erkenntnis
Amts- bzw. Mandatsverlust
Dem Antrag des Gemeinderates der Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee wird stattgegeben. *** wird seines Mandates als Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee für verlustig erklärt.
Veröffentlichungsdatum: 28.08.2024
Beschluss
Verordnungsprüfungsverfahren
Die Anträge werden zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 28.08.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 28.08.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 28.08.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 28.08.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Das Verfahren wird eingestellt.
Veröffentlichungsdatum: 07.08.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 06.08.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Behandlung der Beschwerden wird abgelehnt.
II.Die Beschwerden werden dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
Veröffentlichungsdatum: 02.08.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Eingaben werden zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 02.08.2024
Erkenntnis
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Anträge werden abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 02.08.2024
Beschluss
Verordnungsprüfungsverfahren
Das Verordnungsprüfungsverfahren wird eingestellt.
Veröffentlichungsdatum: 02.08.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 02.08.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
I.Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.
II.Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 01.08.2024
Erkenntnis
Amts- bzw. Mandatsverlust
Der Antrag wird abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 01.08.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
II.Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
Veröffentlichungsdatum: 30.07.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 30.07.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 19.07.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 19.07.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 11.07.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 09.07.2024
Erkenntnis
Gesetzesprüfungsverfahren
I.1. Die Wortfolge "oder nach bundesrechtlichen" in §1 Abs4 zweiter Satz des Gesetzes vom 17. November 2010, mit dem die Mindestsicherung in Tirol geregelt wird (Tiroler Mindestsicherungsgesetz – TMSG), LGBl für Tirol Nr 99/2010, die Wortfolge "sein gesamtes Einkommen und" in §15 Abs1 TMSG, LGBl für Tirol Nr 99/2010, §15 Abs2 TMSG, LGBl für Tirol Nr 99/2010, idF LGBl für Tirol Nr 18/2018 sowie §17 TMSG, LGBl für Tirol Nr 99/2010, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2025 in Kraft.
3. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
4. Der Landeshauptmann von Tirol ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt für Tirol verpflichtet.
II.Der zweite Eventualantrag wird abgewiesen, soweit er sich gegen die übrigen Teile der §1 Abs4 und §15 Abs1, LGBl für Tirol Nr 99/2010, sowie gegen §2 Abs1 lita TMSG, LGBl für Tirol Nr 99/2010, §2 Abs13 TMSG, LGBl für Tirol Nr 99/2010, idF LGBl für Tirol Nr 205/2021, §15 Abs3, 5 und 7 TMSG, LGBl für Tirol Nr 99/2010, idF LGBl für Tirol Nr 52/2017, §15 Abs4, 6 und 8 TMSG, LGBl für Tirol Nr 99/2010, §18 Abs1 und 3 TMSG, LGBl für Tirol Nr 99/2010, sowie §18 Abs2 und 4 TMSG, LGBl Nr 99/2010, idF LGBl für Tirol Nr 52/2017 richtet.
III.Der Hauptantrag und der erste Eventualantrag werden zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 09.07.2024
Erkenntnis
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Anträge werden abgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 08.07.2024
Beschluss
Verordnungsprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 03.07.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
I.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
II.Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
Veröffentlichungsdatum: 03.07.2024
Erkenntnis
Gesetzesprüfungsverfahren
§14 Abs7 Z2 und Z3 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988), BGBl Nr 400 in der Fassung BGBl I Nr 24/2007, wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
Veröffentlichungsdatum: 01.07.2024
Beschluss
Verordnungsprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 01.07.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 28.06.2024
Beschluss
Wahlanfechtung
Die Anfechtung wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 28.06.2024
Erkenntnis
Vermögensanspruch gegen eine Gebietskörperschaft
I.Die Stadt Innsbruck ist schuldig, dem Kläger zuhanden seiner Rechtsvertreterin den Betrag von € 254,40 samt 4 % Zinsen seit 28. März 2023 sowie die Eingabengebühr im Ausmaß von € 50,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
II.Im Übrigen wird die Klage zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 28.06.2024
Erkenntnis
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird, soweit Bedenken im Hinblick auf den "Grundsatz der Geschlossenheit des Rechtsquellensystems und das Rechtsstaatsprinzip" vorgebracht werden, abgewiesen.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 28.06.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 27.06.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 27.06.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Das Verfahren wird eingestellt.
Veröffentlichungsdatum: 26.06.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Brandberg vom 09.12.2019 über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 11.12.2019 bis 30.12.2019, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt für Tirol verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 26.06.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 26.06.2024
Beschluss
Verordnungsprüfungsverfahren
Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 25.06.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Seewalchen am Attersee, Bebauungsplan Nr 61 "Promenade", beschlossen am 18. Oktober 2018, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 23. Mai 2019, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel von 4. Juni 2019 bis 19. Juni 2019, wird als gesetzwidrig aufgehoben, soweit sie das Grundstück Nr 2036/1, KG Seewalchen, betrifft.
II.Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Oberösterreich verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 25.06.2024
Beschluss
Kompetenzkonflikt
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 24.06.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 24.06.2024
Beschluss
Vermögensanspruch gegen eine Gebietskörperschaft
Die Klage wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 24.06.2024
Beschluss
Beschwerde gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts
Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 24.06.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 24.06.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 24.06.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Veröffentlichungsdatum: 21.06.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.Der Bebauungsplan "B13 Gewerbegebiet Steinbrücken" der Gemeinde Tösens, beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde Tösens am 17. Juni 2020, kundgemacht an der Amtstafel der Gemeinde Tösens vom 25. Juni 2020 bis zum 9. Juli 2020, wird, soweit er sich auf das Grundstück Nr 1522, KG Tösens, bezieht, als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 20.06.2024
Erkenntnis
Verordnungsprüfungsverfahren
I.Die Verordnung "Bekanntmachung zu Meldestellen im Sinne des §49 AlVG Stand: Jänner 2022" der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Niederösterreich war gesetzwidrig.
II.Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
Veröffentlichungsdatum: 19.06.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.
Veröffentlichungsdatum: 19.06.2024
Beschluss
Gesetzesprüfungsverfahren
Die Behandlung des Antrages wird abgelehnt.