Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Anna WALBERT-SATEK als Vorsitzende und Mag. Florian KLICKA und Mag. Eduard Hartwig PAULUS als Beisitzer über die Beschwerde der XXXX gegen den Bescheid der KommAustria vom XXXX, Zl. XXXX, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt
A) I) Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Die Spruchpunkte 1.a.b., 1.a.c. und 1.e.b. werden ersatzlos behoben.
II) Spruchpunkt 1.d. lautet (nunmehr) wie folgt
„I.d. am XXXX „Apropos Regierung, da frage ich mich schon seit Monaten immer wieder, wieso die türkis-grüne Bundesregierung Ihre Entscheidungen, Lockdowns und andere einschneidende Maßnahmen und die massivste Einschränkung der Grundrechte seit dem zweiten Weltkrieg, allen Ernstes auf Basis der Vorhersagen und Mutmaßungen von ein paar Simulationsforschern trifft, deren Prognosen in all der Zeit noch kein einziges Mal gestimmt haben. … Da frag‘ ich mich ernsthaft, wie kann es sein, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO noch im Juni dieses Jahres eine offizielle Empfehlung gegen die allgemeine Impfung von Kindern zwischen fünf und elf Jahren gibt, und knapp fünf Monate später ignorieren die Pharmavasallen von der EMA abwärts diese Empfehlung und wollen jetzt auch massenhaft Kleinkindern mangelhaft erprobte, genveränderte Substanz injizieren.“
III) Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.