Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Mag.a Lechner, MA über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwältin in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 29. Juli 2024, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht
1.Der Beschwerde wird insofern stattgegeben, als die von der Behörde festgesetzte Geldstrafe in der Höhe von 50.000 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe 336 Stunden) auf den Betrag von 14.000 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe 95 Stunden) herabgesetzt wird. Zudem haben die Übertretungsnormen (verletzte Rechtsvorschrift) „§ 29 Abs. 1 erster Satz Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), BGBl. I Nr. 44/2016 iVm dem Kollektivvertrag für die Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerbe, Arbeiter/innen, (für den Lohnzahlungszeitraum 2020: Stand: 1.1.2020; für den Lohnzahlungszeitraum 2021: Stand 1.1.2021)“, sowie die Tatbeschreibung wie folgt zu lauten hat
„Sie haben es als Geschäftsführer und sohin zur Vertretung nach außen Berufener der C s.r.o mit dem Sitz in ***, ***, gemäß § 9 Abs. 1 erster Satz Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten, dass die vorerwähnte Gesellschaft als Arbeitgeberin nachstehende Arbeitnehmer beschäftigte, ohne ihnen zumindest das gebührende Entgelt unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien, ausgenommen die in § 49 Abs. 3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) angeführten Entgeltbestandteile, geleistet zu haben
Arbeitnehmer/in: D, geb. ***, Staatsangehörigkeit: Slowakei
Einstufung und Kollektivvertrag: Monteur auf Hochspannungsmasten, Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe, Lohngruppe 7, Beschäftigungszeitraum: 03.11.2020 – 24.01.2021
Gebührendes Entgelt nach Gesetz/Verordnung oder Kollektivvertrag inkl. allfällig gebührender Sonderzahlungen und Zulagen: 7.808.40 Euro
Tatsächlich geleistetes Entgelt: 5.822,52
Unterentlohnung in EURO: 1.985,88 Euro, Unterentlohnung in Prozent: 25,44 %
Arbeitnehmer/in: E, geb. ***, Staatsangehörigkeit: Slowakei, Einstufung und Kollektivvertrag: Monteur auf Hochspannungsmasten, Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe, Lohngruppe 7 Beschäftigungszeitraum: 19.10.2020 – 24.01.2021
Gebührendes Entgelt nach Gesetz/Verordnung oder Kollektivvertrag inkl. allfällig
gebührender Sonderzahlungen und Zulagen: 9.025,86 Euro
Tatsächlich geleistetes Entgelt: 5.715,47 Euro
Unterentlohnung in EURO: 3.310,39, Unterentlohnung in Prozent: 36,68 %
Arbeitnehmer/in: F, geb. ***, Staatsangehörigkeit: Slowakei
Einstufung und Kollektivvertrag: Monteur auf Hochspannungsmasten, Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe, Lohngruppe 7
Beschäftigungszeitraum: 08.09.2020 – 27.01.2021
Gebührendes Entgelt nach Gesetz/Verordnung oder Kollektivvertrag inkl. Allfällig gebührender Sonderzahlungen und Zulagen für die Monate September bis Oktober 2020: 8.182,81 Euro
Tatsächlich geleistetes Entgelt: 6.748,28 Euro
Unterentlohnung in EURO: 1.434,53 Euro, Unterentlohnung in Prozent: 17,53 %
Arbeitnehmer/in: G, geb. ***
Staatsangehörigkeit: Slowakei, Einstufung und Kollektivvertrag: Monteur auf Hochspannungsmasten, Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe, Lohngruppe 7
Beschäftigungszeitraum: 08.09.2020 – 27.01.2021, Gebührendes Entgelt nach Gesetz/Verordnung oder Kollektivvertrag inkl. allfällig gebührender Sonderzahlungen und Zulagen für die Monate September 2020, Oktober 2020, Dezember 2020 und Jänner 2021: 9.271,83 Euro
Tatsächlich geleistetes Entgelt: 6.696,51 Euro
Unterentlohnung in EURO: 2.575,32 Euro, Unterentlohnung in Prozent: 27,78 %
Arbeitnehmer/in: H, geb. ***, Staatsangehörigkeit: Slowakei
Einstufung und Kollektivvertrag: Monteur auf Hochspannungsmasten, Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe, Lohngruppe 7
Beschäftigungszeitraum: 13.10.2020 – 27.01.2021
Gebührendes Entgelt nach Gesetz/Verordnung oder Kollektivvertrag inkl. allfällig gebührender Sonderzahlungen und Zulagen für die Monate Oktober und November 2020: 3.661,59 Euro
Tatsächlich geleistetes Entgelt: 3.342,20 Euro
Unterentlohnung in EURO: 319,39 Euro, Unterentlohnung in Prozent: 8,72 %w
Arbeitnehmer/in: I, geb. ***, Staatsangehörigkeit: Slowakei
Einstufung und Kollektivvertrag: Monteur auf Hochspannungsmasten, Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe, Lohngruppe 7
Beschäftigungszeitraum: 03.11.2020 – 24.01.2021
Gebührendes Entgelt nach Gesetz/Verordnung oder Kollektivvertrag inkl. allfällig gebührender Sonderzahlungen und Zulagen für die Monate November 2020 und Jänner 2021: 4.401,21 Euro
Tatsächlich geleistetes Entgelt: 3.522,13 Euro
Unterentlohnung in EURO: 879,08 Euro, Unterentlohnung in Prozent: 19,97%
Arbeitnehmer/in: J, geb. ***, Staatsangehörigkeit: Slowakei
Einstufung und Kollektivvertrag: Monteur auf Hochspannungsmasten, Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe, Lohngruppe 7
Beschäftigungszeitraum: 03.11.2020 – 24.01.2021
Gebührendes Entgelt nach Gesetz/Verordnung oder Kollektivvertrag inkl. allfällig gebührender Sonderzahlungen und Zulagen: 7.872,83 Euro
Tatsächlich geleistetes Entgelt: 6.222,54 Euro
Unterentlohnung in EURO: 1.650,29, Unterentlohnung in Prozent: 20,96 %.“