Was ist das?
Das RIS ist das Rechtsinformationssystem des Bundes der Republik Österreich. Es wird vom Bundeskanzleramt betrieben und dient der rechtlich verbindlichen Kundmachung der sogenannten Bundesgesetzblätter.
Hier geht es aber nicht um diese Veröffentlichungen, sondern um andere, die auch im RIS hochgeladen werden. Das sind zum Beispiel alle Beschlüsse, Erkenntnisse und so weiter des Verwaltungs- und des Verfassungsgerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts, aber auch Gutachten, Bescheide und Prüfergebnisse der Gleichbehandlungskommission, der Datenschutzbehörde, der Disziplinarbehörden und so weiter.